[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mwst_rl-art-55-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mwst_rl","über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0112",17346756,"Art. 55","art-55",null,"KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung","Bei Dienstleistungen in Form der Begutachtung oder Bearbeitung beweglicher körperlicher Gegenstände, die an Dienstleistungsempfänger erbracht werden, die eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen Mitgliedstaat als dem haben, in dessen Gebiet diese Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden, gilt abweichend von Artikel 52 Buchstabe c der Ort der Dienstleistung als im Gebiet des Mitgliedstaats gelegen, der dem Dienstleistungsempfänger die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, unter der diesem die Dienstleistung erbracht wurde.\nDie Ausnahmeregelung des Absatzes 1 gilt nur, wenn die Gegenstände nach Orten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Dienstleistung tatsächlich ausgeführt wurde, versandt oder befördert werden.","MWST_RL - KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung - Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen - Art. 55\n\nBei Dienstleistungen in Form der Begutachtung oder Bearbeitung beweglicher körperlicher Gegenstände, die an Dienstleistungsempfänger erbracht werden, die eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer in einem anderen Mitgliedstaat als dem haben, in dessen Gebiet diese Dienstleistungen tatsächlich bewirkt werden, gilt abweichend von Artikel 52 Buchstabe c der Ort der Dienstleistung als im Gebiet des Mitgliedstaats gelegen, der dem Dienstleistungsempfänger die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erteilt hat, unter der diesem die Dienstleistung erbracht wurde.\nDie Ausnahmeregelung des Absatzes 1 gilt nur, wenn die Gegenstände nach Orten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Dienstleistung tatsächlich ausgeführt wurde, versandt oder befördert werden.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 54","art-54",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 53","art-53",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 52","art-52",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 56","art-56",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 57","art-57",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 58","art-58",[],false]