[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mwst_rl-art-57-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mwst_rl","über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0112",17346758,"Art. 57","art-57",null,"KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung","(1) Werden Dienstleistungen im Sinne des Artikels 56 Absatz 1 Buchstabe k an nichtsteuerpflichtige Personen, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, durch einen Steuerpflichtigen erbracht, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, außerhalb der Gemeinschaft hat oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Nichtsteuerpflichtige ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.\n(2) Absatz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2006.","MWST_RL - KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung - Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen Sonstige Dienstleistungen - Art. 57\n\n(1) Werden Dienstleistungen im Sinne des Artikels 56 Absatz 1 Buchstabe k an nichtsteuerpflichtige Personen, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, durch einen Steuerpflichtigen erbracht, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, außerhalb der Gemeinschaft hat oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Nichtsteuerpflichtige ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.\n(2) Absatz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2006.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen Sonstige Dienstleistungen",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 56","art-56",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 55","art-55",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 54","art-54",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 58","art-58",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 59","art-59",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 60","art-60",[],false]