[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-mwst_rl-art-59-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"mwst_rl","über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0112",17346760,"Art. 59","art-59",null,"KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung","(1) Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 58 Buchstabe b an auf Telekommunikationsdienstleistungen, die durch einen Steuerpflichtigen, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.\n(2) Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 58 Buchstabe b bis zum 31. Dezember 2006 auf die in Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe j genannten Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an, die durch einen Steuerpflichtigen, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.","MWST_RL - KAPITEL 3 Ort der Dienstleistung - Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen Sonstige Dienstleistungen Kriterium der tatsächlichen Nutzung oder Auswertung - Art. 59\n\n(1) Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 58 Buchstabe b an auf Telekommunikationsdienstleistungen, die durch einen Steuerpflichtigen, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.\n(2) Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 58 Buchstabe b bis zum 31. Dezember 2006 auf die in Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe j genannten Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an, die durch einen Steuerpflichtigen, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen Dienstleistungen von Vermittlern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Kulturelle und ähnliche Dienstleistungen, mit der Beförderung zusammenhängende Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit beweglichen körperlichen Gegenständen Sonstige Dienstleistungen Kriterium der tatsächlichen Nutzung oder Auswertung",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 58","art-58",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 57","art-57",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 56","art-56",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 60","art-60",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 61","art-61",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 62","art-62",[],false]