[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-nis2-erwgr-70-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"nis2","über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910\u002F2014 und der Richtlinie (EU) 2018\u002F1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016\u002F1148 (NIS-2-Richtlinie)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-15","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022L2555",13335537,"ErwGr. 70","erwgr-70",null,"Erwägungsgründe","Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Krisen auf Unionsebene erfordern aufgrund der starken Interdependenz zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ein koordiniertes Vorgehen, um eine schnelle und wirksame Reaktion zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von gegen Cyberangriffe widerstandsfähigen Netz- und Informationssystemen sowie die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Union und den Schutz ihrer Bürger, Unternehmen und Institutionen vor Sicherheitsvorfällen und Cyberbedrohungen sowie für die Stärkung des Vertrauens von Einzelpersonen und Organisationen in die Fähigkeit der Union, einen globalen, offenen, freien, stabilen und sicheren Cyberraum zu fördern und zu schützen, der auf Menschenrechten, Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht.","NIS2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 70\n\nCybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Krisen auf Unionsebene erfordern aufgrund der starken Interdependenz zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ein koordiniertes Vorgehen, um eine schnelle und wirksame Reaktion zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von gegen Cyberangriffe widerstandsfähigen Netz- und Informationssystemen sowie die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Daten sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Union und den Schutz ihrer Bürger, Unternehmen und Institutionen vor Sicherheitsvorfällen und Cyberbedrohungen sowie für die Stärkung des Vertrauens von Einzelpersonen und Organisationen in die Fähigkeit der Union, einen globalen, offenen, freien, stabilen und sicheren Cyberraum zu fördern und zu schützen, der auf Menschenrechten, Grundfreiheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beruht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 69","erwgr-69",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 68","erwgr-68",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 67","erwgr-67",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 71","erwgr-71",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 72","erwgr-72",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 73","erwgr-73",[],false]