[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-psd2-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"psd2","über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F65\u002FEG, 2009\u002F110\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2366",17347577,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Mit dieser Richtlinie wird eine neutrale Definition der Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen eingeführt, um nicht nur die herkömmlichen Modelle der Annahme und Abrechnung auf der Grundlage der Nutzung von Zahlungskarten, sondern auch andere Geschäftsmodelle zu erfassen, einschließlich solcher, an denen mehr als ein Acquirer beteiligt ist. So soll sichergestellt werden, dass die Händler unabhängig von dem verwendeten Zahlungsinstrument denselben Schutz genießen, wenn die Tätigkeit der Annahme und Abrechnung von Kartentransaktionen entspricht. Technische Dienstleistungen für Zahlungsdienstleister wie die reine Verarbeitung und Speicherung von Daten oder das Betreiben von Terminals sollten nicht als Annahme und Abrechnung erachtet werden. Zudem sehen manche Modelle der Annahme und Abrechnung keinen tatsächlichen Geldtransfer vom Acquirer an den Zahlungsempfänger vor, da die Parteien unter Umständen andere Verrechnungsarten vereinbart haben.","PSD2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nMit dieser Richtlinie wird eine neutrale Definition der Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen eingeführt, um nicht nur die herkömmlichen Modelle der Annahme und Abrechnung auf der Grundlage der Nutzung von Zahlungskarten, sondern auch andere Geschäftsmodelle zu erfassen, einschließlich solcher, an denen mehr als ein Acquirer beteiligt ist. So soll sichergestellt werden, dass die Händler unabhängig von dem verwendeten Zahlungsinstrument denselben Schutz genießen, wenn die Tätigkeit der Annahme und Abrechnung von Kartentransaktionen entspricht. Technische Dienstleistungen für Zahlungsdienstleister wie die reine Verarbeitung und Speicherung von Daten oder das Betreiben von Terminals sollten nicht als Annahme und Abrechnung erachtet werden. Zudem sehen manche Modelle der Annahme und Abrechnung keinen tatsächlichen Geldtransfer vom Acquirer an den Zahlungsempfänger vor, da die Parteien unter Umständen andere Verrechnungsarten vereinbart haben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]