[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-psd2-erwgr-106-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"psd2","über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F65\u002FEG, 2009\u002F110\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2366",17347673,"ErwGr. 106","erwgr-106",null,"Erwägungsgründe","Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zu erlassen, um im Falle einer Änderung der Empfehlung 2003\u002F361\u002FEG den Verweis auf diese Empfehlung anzupassen und den durchschnittlichen Betrag der vom Zahlungsdienstleister ausgeführten Zahlungsvorgänge zu aktualisieren, der als Schwelle für Mitgliedstaaten dient, die von der Option Gebrauch machen, kleinere Zahlungsinstitute ganz oder teilweise von den Zulassungsanforderungen auszunehmen, um die Inflation zu berücksichtigen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.","PSD2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 106\n\nDer Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zu erlassen, um im Falle einer Änderung der Empfehlung 2003\u002F361\u002FEG den Verweis auf diese Empfehlung anzupassen und den durchschnittlichen Betrag der vom Zahlungsdienstleister ausgeführten Zahlungsvorgänge zu aktualisieren, der als Schwelle für Mitgliedstaaten dient, die von der Option Gebrauch machen, kleinere Zahlungsinstitute ganz oder teilweise von den Zulassungsanforderungen auszunehmen, um die Inflation zu berücksichtigen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 105","erwgr-105",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 104","erwgr-104",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 103","erwgr-103",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 107","erwgr-107",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 108","erwgr-108",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 109","erwgr-109",[],false]