[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-psd2-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"psd2","über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F65\u002FEG, 2009\u002F110\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2366",17347584,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area — SEPA) hat die Einrichtung unionsweiter „Zahlungs- und Inkassozentralen“ erleichtert, die die Zentralisierung der Zahlungsvorgänge ein und derselben Gruppe ermöglicht. In diesem Zusammenhang sollten Zahlungsvorgänge zwischen einem Mutterunternehmen und seinem Tochterunternehmen oder zwischen Tochterunternehmen desselben Mutterunternehmens, die von einem Zahlungsdienstleister derselben Gruppe ausgeführt werden, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden. Der Einzug von Zahlungsaufträgen im Namen der Gruppe durch ein Mutterunternehmen oder sein Tochterunternehmen für die Weiterleitung an einen Zahlungsdienstleister sollte nicht als Zahlungsdienst im Sinne dieser Richtlinie gelten.","PSD2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nDer einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area — SEPA) hat die Einrichtung unionsweiter „Zahlungs- und Inkassozentralen“ erleichtert, die die Zentralisierung der Zahlungsvorgänge ein und derselben Gruppe ermöglicht. In diesem Zusammenhang sollten Zahlungsvorgänge zwischen einem Mutterunternehmen und seinem Tochterunternehmen oder zwischen Tochterunternehmen desselben Mutterunternehmens, die von einem Zahlungsdienstleister derselben Gruppe ausgeführt werden, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden. Der Einzug von Zahlungsaufträgen im Namen der Gruppe durch ein Mutterunternehmen oder sein Tochterunternehmen für die Weiterleitung an einen Zahlungsdienstleister sollte nicht als Zahlungsdienst im Sinne dieser Richtlinie gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]