[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-psd2-erwgr-75-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"psd2","über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F65\u002FEG, 2009\u002F110\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2366",17347642,"ErwGr. 75","erwgr-75",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in Fällen von kartengebundenen Zahlungsvorgängen zu stärken, bei denen der genaue Betrag zum Zeitpunkt, an dem der Zahler seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, beispielsweise an automatischen Tankstellen, bei Mietwagenverträgen oder Hotelbuchungen. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers sollte nur dann einen Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers blockieren können, wenn dieser seine Zustimmung zu der genauen Höhe des zu blockierenden Geldbetrags erteilt hat, und dieser sollte unverzüglich nach Eingang der Information zum genauen Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, spätestens jedoch unmittelbar nach Eingang des Zahlungsauftrags freigegeben werden.","PSD2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 75\n\nDiese Richtlinie zielt darauf ab, den Verbraucherschutz in Fällen von kartengebundenen Zahlungsvorgängen zu stärken, bei denen der genaue Betrag zum Zeitpunkt, an dem der Zahler seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, beispielsweise an automatischen Tankstellen, bei Mietwagenverträgen oder Hotelbuchungen. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers sollte nur dann einen Betrag auf dem Zahlungskonto des Zahlers blockieren können, wenn dieser seine Zustimmung zu der genauen Höhe des zu blockierenden Geldbetrags erteilt hat, und dieser sollte unverzüglich nach Eingang der Information zum genauen Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, spätestens jedoch unmittelbar nach Eingang des Zahlungsauftrags freigegeben werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 74","erwgr-74",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 72","erwgr-72",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 76","erwgr-76",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 77","erwgr-77",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 78","erwgr-78",[],false]