[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-psd2-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"psd2","über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002\u002F65\u002FEG, 2009\u002F110\u002FEG und 2013\u002F36\u002FEU und der Verordnung (EU) Nr. 1093\u002F2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32015L2366",17347575,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Die Vorschriften der vorliegenden Richtlinie über die Transparenz- und Informationspflichten für Zahlungsdienstleister und die Vorschriften über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Zahlungsdiensten sollten gegebenenfalls auch für Zahlungsvorgänge gelten, bei denen einer der Zahlungsdienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig ist, damit voneinander abweichende Ansätze in den Mitgliedstaaten, die sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken könnten, vermieden werden. Gegebenenfalls sollten diese Bestimmungen auf Zahlungsvorgänge in allen amtlichen Währungen zwischen im EWR ansässigen Zahlungsdienstleistern ausgedehnt werden.","PSD2 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDie Vorschriften der vorliegenden Richtlinie über die Transparenz- und Informationspflichten für Zahlungsdienstleister und die Vorschriften über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung von Zahlungsdiensten sollten gegebenenfalls auch für Zahlungsvorgänge gelten, bei denen einer der Zahlungsdienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig ist, damit voneinander abweichende Ansätze in den Mitgliedstaaten, die sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken könnten, vermieden werden. Gegebenenfalls sollten diese Bestimmungen auf Zahlungsvorgänge in allen amtlichen Währungen zwischen im EWR ansässigen Zahlungsdienstleistern ausgedehnt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]