[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reach-art-123-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reach","(Text von Bedeutung für den EWR)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02006R1907-20250901",17350180,"Art. 123","art-123","Information der Öffentlichkeit über Stoffrisiken","TITEL XIII ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN","Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten informieren die breite Öffentlichkeit über die Risiken im Zusammenhang mit Stoffen, wenn dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt für erforderlich erachtet wird. Die Agentur erstellt in Konsultation mit den zuständigen Behörden, den interessierten Kreisen und gegebenenfalls unter Heranziehung bewährter Verfahren Anleitungen für die Mitteilung von Informationen über die Risiken und die sichere Verwendung chemischer Stoffe als solcher, in Gemischen und in Erzeugnissen.","REACH - TITEL XIII ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN - Art. 123 Information der Öffentlichkeit über Stoffrisiken\n\nDie zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten informieren die breite Öffentlichkeit über die Risiken im Zusammenhang mit Stoffen, wenn dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt für erforderlich erachtet wird. Die Agentur erstellt in Konsultation mit den zuständigen Behörden, den interessierten Kreisen und gegebenenfalls unter Heranziehung bewährter Verfahren Anleitungen für die Mitteilung von Informationen über die Risiken und die sichere Verwendung chemischer Stoffe als solcher, in Gemischen und in Erzeugnissen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 122","Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden","art-122",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 121","Benennung","art-121",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 120","Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen","art-120",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 124","Sonstige Zuständigkeiten","art-124",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 125","Aufgaben der Mitgliedstaaten","art-125",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 126","Sanktionen bei Verstößen","art-126",[],false]