[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reach-art-34-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reach","(Text von Bedeutung für den EWR)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-09","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:02006R1907-20250901",17350092,"Art. 34","art-34","Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und Gemischen","TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE","Jeder Akteur der Lieferkette eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem unmittelbar vorgeschalteten Akteur oder Händler der Lieferkette folgende Informationen zur Verfügung:\na) neue Informationen über gefährliche Eigenschaften, unabhängig von den betroffenen Verwendungen;\nb) weitere Informationen, die die Eignung der in einem ihm übermittelten Sicherheitsdatenblatt angegebenen Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen können, nur für identifizierte Verwendungen.\nDie Händler leiten diese Informationen an den unmittelbar vorgeschalteten Akteur oder Händler der Lieferkette weiter.","REACH - TITEL IV INFORMATIONEN IN DER LIEFERKETTE - Art. 34 Informationspflicht gegenüber den vorgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen und Gemischen\n\nJeder Akteur der Lieferkette eines Stoffes oder eines Gemischs stellt dem unmittelbar vorgeschalteten Akteur oder Händler der Lieferkette folgende Informationen zur Verfügung:\na) neue Informationen über gefährliche Eigenschaften, unabhängig von den betroffenen Verwendungen;\nb) weitere Informationen, die die Eignung der in einem ihm übermittelten Sicherheitsdatenblatt angegebenen Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen können, nur für identifizierte Verwendungen.\nDie Händler leiten diese Informationen an den unmittelbar vorgeschalteten Akteur oder Händler der Lieferkette weiter.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 33","Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen","art-33",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 32","Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Gemischen , für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist","art-32",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 31","Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter","art-31",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 35","Zugang der Arbeitnehmer zu Informationen","art-35",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 36","Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen","art-36",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 37","Stoffsicherheitsbeurteilungen der nachgeschalteten Anwender und Pflicht zur Angabe, Anwendung und Empfehlung von Risikominderungsmaßnahmen","art-37",[],false]