[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2005_117-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2005_117","über die Einführung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Schuhwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005R0117",6972218,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Da die üblichen Marktbedingungen für alle Schuhwaren dieselben sind, wird erwartet, dass die Einfuhren durch die kürzlich erfolgte Liberalisierung ähnlich stark zunehmen werden. Nach der Entwicklung der Einfuhren im Bereich dieser Schuhwaren zu urteilen, könnte die 2005 erfolgte Abschaffung der Kontingente kurzfristig zu einer Verdoppelung der Einfuhren führen, wodurch der Marktanteil der Schuhindustrie der Gemeinschaft wahrscheinlich um 6 % schrumpfen und 17 000 Arbeitsplätze verloren gehen würden. Eine drohende Schädigung der Gemeinschaftsherstellung im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 3285\u002F94 kann daher als gegeben angesehen werden.","REG_2005_117 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDa die üblichen Marktbedingungen für alle Schuhwaren dieselben sind, wird erwartet, dass die Einfuhren durch die kürzlich erfolgte Liberalisierung ähnlich stark zunehmen werden. Nach der Entwicklung der Einfuhren im Bereich dieser Schuhwaren zu urteilen, könnte die 2005 erfolgte Abschaffung der Kontingente kurzfristig zu einer Verdoppelung der Einfuhren führen, wodurch der Marktanteil der Schuhindustrie der Gemeinschaft wahrscheinlich um 6 % schrumpfen und 17 000 Arbeitsplätze verloren gehen würden. Eine drohende Schädigung der Gemeinschaftsherstellung im Sinne des Artikels 11 der Verordnung (EG) Nr. 3285\u002F94 kann daher als gegeben angesehen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]