[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2005_396-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2005_396","über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005R0396",6974789,"Art. 9","art-9","Vorlage bewerteter Anträge bei der Kommission und der Behörde","KAPITEL II GEMEINSCHAFTSVERFAHREN FÜR RHG-ANTRÄGE","(1) Nach Fertigstellung des Bewertungsberichts leitet der Mitgliedstaat ihn an die Kommission weiter. Die Kommission setzt unverzüglich die Mitgliedstaaten in Kenntnis und leitet den Antrag, den Bewertungsbericht und die beigefügten Unterlagen unverzüglich an die Behörde weiter.\n(2) Die Behörde bestätigt dem Antragsteller, dem bewertenden Mitgliedstaat und der Kommission unverzüglich in schriftlicher Form den Eingang des Antrags. In der Bestätigung sind das Eingangsdatum und die beigefügten Unterlagen anzugeben.","REG_2005_396 - KAPITEL II GEMEINSCHAFTSVERFAHREN FÜR RHG-ANTRÄGE - ABSCHNITT 1 Einreichung von RHG-Anträgen - Art. 9 Vorlage bewerteter Anträge bei der Kommission und der Behörde\n\n(1) Nach Fertigstellung des Bewertungsberichts leitet der Mitgliedstaat ihn an die Kommission weiter. Die Kommission setzt unverzüglich die Mitgliedstaaten in Kenntnis und leitet den Antrag, den Bewertungsbericht und die beigefügten Unterlagen unverzüglich an die Behörde weiter.\n(2) Die Behörde bestätigt dem Antragsteller, dem bewertenden Mitgliedstaat und der Kommission unverzüglich in schriftlicher Form den Eingang des Antrags. In der Bestätigung sind das Eingangsdatum und die beigefügten Unterlagen anzugeben.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 1 Einreichung von RHG-Anträgen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 8","Bewertung der Anträge","art-8",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 7","Modalitäten der Antragstellung","art-7",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 6","Anträge","art-6",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 10","Stellungnahme der Behörde zu RHG-Anträgen","art-10",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 11","Fristen für Stellungnahmen der Behörde zu RHG-Anträgen","art-11",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 12","Bewertung bestehender Rückstandshöchstgehalte durch die Behörde","art-12",[],false]