[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2005_521-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2005_521","über die unbefristete Zulassung eines Zusatzstoffes und die vorläufige Zulassung neuer Verwendungszwecke bestimmter in Futtermitteln bereits zugelassener Zusatzstoffe","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005R0521",6974865,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Die Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung aus Enterococcus faecium (DSM 7134) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 666\u002F2003 (5) der Kommission für Ferkel und Mastschweine vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung dieser Mikroorganismus-Zubereitung für Masthühner wurden neue Daten vorgelegt. Die EBLS hat am 28. Oktober 2004 zur Sicherheit dieses Zusatzstoffes bei Verwendung in der Tierkategorie Masthühner unter den in Anhang III dieser Verordnung festgelegten Verwendungsbedingungen eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70\u002F524\u002FEWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Mikroorganismus-Zubereitung gemäß Anhang III sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.","REG_2005_521 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nDie Verwendung der Mikroorganismus-Zubereitung aus Enterococcus faecium (DSM 7134) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 666\u002F2003 (5) der Kommission für Ferkel und Mastschweine vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung dieser Mikroorganismus-Zubereitung für Masthühner wurden neue Daten vorgelegt. Die EBLS hat am 28. Oktober 2004 zur Sicherheit dieses Zusatzstoffes bei Verwendung in der Tierkategorie Masthühner unter den in Anhang III dieser Verordnung festgelegten Verwendungsbedingungen eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70\u002F524\u002FEWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Mikroorganismus-Zubereitung gemäß Anhang III sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]