[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2005_708-anhang-ii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2005_708","zur Änderung von Angaben der Spezifikation einer Ursprungsbezeichnung im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F96 (Azeites do Norte Alentejano) (g.U.)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005R0708",6975005,"Anhang II","anhang-ii","VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081\u002F92 DES RATES","Anhänge","Diese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt.\nFür die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Herstellern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission (1) zu konsultieren.\n1.\nZuständige Behörde des Mitgliedstaats\nName\t:\tInstituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica\nAnschrift\t:\tAv.\nAfonso Costa, 3 — P-1949-002 Lisboa\nTelefon\t:\t(351-21) 844 22 00\nFax\t:\t(351-21) 844 22 02\nE-Mail\t:\tidrha@idrha.min-agricultura.pt\n2.\nVereinigung\n2.1\tName : APAFNA — AGRUPAMENTOS DE PRODUTORES AGRÍCOLAS E FLORESTAIS DO NORTE ALENTEJANO\nName\t:\tAPAFNA — AGRUPAMENTOS DE PRODUTORES AGRÍCOLAS E FLORESTAIS DO NORTE ALENTEJANO\n2.2\tAnschrift : Parque de Leilões de Gado de Portalegre Estrada Nacional 246, Apartado n. o 269 — P-7300-901 Portalegre Telefon : (351-245) 33 10 64 Fax : (351-245) 20 75 21 E-Mail : aadp1@iol.pt\nAnschrift\t:\tParque de Leilões de Gado de Portalegre Estrada Nacional 246, Apartado n. o 269 — P-7300-901 Portalegre\nTelefon\t:\t(351-245) 33 10 64\nFax\t:\t(351-245) 20 75 21\nE-Mail\t:\taadp1@iol.pt\n2.3\tZusammensetzung : Erzeuger\u002FVerarbeiter (X) Andere ( )\nZusammensetzung\t:\tErzeuger\u002FVerarbeiter (X) Andere ( )\n3.\nArt des Erzeugnisses Klasse 1.5 — Fette — Olivenöl\n4.\nBeschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)\n4.1 Name: „Azeites do Norte Alentejano“\n4.2 Beschreibung: Als „Azeite do Norte Alentejano“ bezeichnet wird die ölige Flüssigkeit, die mechanisch aus den Früchten der Sorten Galega, Carrasquenha, Redondil, Azeiteira oder Azeitoneira, Blanqueta oder Branquita und Cobrançosa der Art Olea europea sativa gepresst wird, nachdem sie von den Rückständen des Pflanzenwassers sowie den Teilen von Schalen, Fruchtfleisch und Steinen getrennt wurden.\nDiese Früchte müssen aus Olivenhainen in dem nachstehend beschriebenen geografischen Gebiet stammen und auch dort verarbeitet und aufgemacht werden.\nOlivenöl „Azeites do Norte Alentejano“ ist leicht dickflüssiges Öl von gelblich-grüner Farbe und fruchtigem Aroma, das eine Mindesteinstufung von 6,5 bei nativem Olivenöl extra und 6,0 bei nativem Olivenöl erreicht.\n4.3 Geografisches Gebiet: Gebiet begrenzt auf die Kreise Alandroal, Borba, Estremoz, die Gemeinden Na Sr.a de Machede, S.\nMansos, S.\nVicente do Pigeiro, S.\nMiguel de Machede und S.\nBento do Mato des Kreises Évora, die Gemeinden Luz und Mourão des Kreises Mourão, die Kreise Redondo, Reguengos de Monsaraz und Vila Viçosa des Verwaltungsbezirks Évora, die Kreise Alter do Chão, Arronches, Avis, Campo Maior, Castelo de Vide, Crato, Elvas, Fronteira, Marvão, Monforte, Nisa, Portalegre und Sousel des Verwaltungsbezirks Portalegre.\n4.4 Ursprungsnachweis: Durch Benutzung üblich geworden, insbesondere aufgrund der örtlichen kulinarischen Tradition und des seit Urzeiten bestehenden Könnens.\nZur Herstellung dieses Olivenöls können die Verarbeiter ausschließlich Oliven verwenden, die von eingetragenen Erzeugern und zugelassenen Sorten stammen.\nFür jeden von der Erzeugergemeinschaft, die für die Verwaltung der g.U. zuständig ist, zugelassenen Marktteilnehmer werden beschreibende und aktualisierte Aufzeichnungen geführt, die Angaben über die Herkunft der verwendeten Oliven, die tatsächlichen Erzeugungs-\u002FAnlieferungsbedingungen und die bestehenden technischen Bedingungen umfassen.\nIn diesen täglichen Aufzeichnungen müssen die Namen der Olivenlieferanten, die von jedem Erzeuger erhaltenen Mengen und die erzeugte Menge Olivenöl aufgeführt sein.\nDie Sorten müssen von den Olivenbauern oder ihren Vertretern (Genossenschaften) in Büchern erfasst werden.\nDie Erzeuger müssen Aufzeichnungen besitzen und auf dem neuesten Stand halten, in denen die Olivenmengen aufgeführt sind, die zur Herstellung von Olivenöl mit der g.U. „Norte Alentejano“ bestimmt sind.\n4.5 Herstellungsverfahren: Das Erzeugnis wird gewonnen, indem die aus den nachstehend angegebenen Sorten gepressten Mengen in folgendem Verhältnis gemischt werden:\nVorgeschriebene Sorte\tGalega\tMindestens 65 %\nZulässige Sorten\tAzeiteira, Blanqueta, Carrasquenha, Redondil\tHöchstens 5 %\nCobrançosa\tHöchstens 10 %\nIn Anbetracht der besonderen Bedingungen, die die Kreise Campo Maior und Elvas kennzeichnen, d. h. dass sie besonders für die Herstellung von Konservenoliven geeignet sind, wird ausnahmsweise zugelassen, dass in dem kleinen restlichen Gebiet, in dem Öloliven angebaut werden, die nachstehend angegebenen Sorten in folgendem Verhältnis verwendet werden:\nVorgeschriebene Sorte\tGalega\tMindestens 50 %\nZulässige Sorten\tAzeiteira, Carrasquenha, Redondil, Cobrançosa\tHöchstens 10 %\nBlanqueta\tHöchstens 5 %\nDie Sorte Picual ist auf jeden Fall verboten; jedoch dürfen bis zu 5 % anderer traditioneller Sorten verwendet werden, wenn sie von der Erzeugergemeinschaft, die für die Verwaltung der g.U. zuständig ist, zugelassen sind.\nDie Früchte müssen im idealen Reifestadium gepflückt werden; vom Boden aufgehobene Oliven dürfen nicht für die Herstellung von Öl mit dieser Ursprungsbezeichnung verwendet werden; die Beförderung erfolgt in stapelbaren Kisten und Berücksichtigung der Tatsache, dass die Früchte belüftet sein müssen.\nDie Sorten müssen von den Olivenbauern oder ihren Vertretern in Büchern erfasst werden und den Ölmühlen können im Rahmen dieser Erzeugung ausschließlich die Oliven der eingetragenen Erzeuger und der zugelassenen Sorten geliefert werden, wobei die hygienischen und gesundheitlichen Bedingungen einwandfrei sein müssen.\nDie Temperatur der Olivenpaste in der Presse oder im Klärbehälter sowie der Wasser-Öl-Mischung in der Zentrifuge darf auf keinen Fall 35 °C überschreiten.\nDa es sich bei Olivenöl um ein mischbares Erzeugnis handelt, darf die Aufmachung nur durch ordnungsgemäß zugelassene Marktteilnehmer im geografischen Ursprungsgebiet erfolgen, um jegliche Unterbrechung in der Rückverfolgungs- und Kontrollkette zu vermeiden und so die Güte und Echtheit des Erzeugnisses zu gewährleisten und den Verbraucher nicht irrezuführen.\nDie Aufmachung erfolgt in Behältnissen aus undurchlässigen, inerten und unschädlichen Materialien, die allen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften entsprechen.\n4.6 Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Die bodenklimatischen Bedingungen dieser Region liegen den besonderen Merkmalen dieses Olivenöls zugrunde.\n4.7 Kontrolleinrichtung\nName\t:\tAADP — Associação de Agricultores do Distrito de Portalegre\nAnschrift\t:\tParque de Leilões de Gado de Portalegre Estrada Nacional 246, Apartado n. o 269 — P-7300-901 Portalegre\nTelefon\t:\t(351-245) 20 12 96\u002F33 10 64\nFax\t:\t(351-245) 20 75 21\nE-Mail\t:\taadp1@iol.pt\n4.8 Etikettierung: Die Etiketten müssen die Angabe „AZEITES DO NORTE ALENTEJANO — Denominação de Origem Protegida“ sowie das von der Erzeugergemeinschaft, die für die Verwaltung der g.U. verantwortlich ist, für Olivenöl aus dem Nord-Alentejo genehmigte Bildzeichen und das für Erzeugnisse mit g.U. genehmigte gemeinschaftliche Bildzeichen tragen.\n4.9 Einzelstaatliche Vorschriften: —\n(1) Europäische Kommission — Generaldirektion Landwirtschaft Referat Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse — B-1049 Brüssel.","REG_2005_708 - Anhänge - Anhang II VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081\u002F92 DES RATES [1\u002F2]\n\nDiese Zusammenfassung wurde zu Informationszwecken erstellt.\nFür die vollständigen Angaben, insbesondere zu den Herstellern des Erzeugnisses mit der betreffenden g.U. bzw. g.g.A., ist die vollständige Fassung der Spezifikation auf nationaler Ebene oder bei den Dienststellen der Europäischen Kommission (1) zu konsultieren.\n1.\nZuständige Behörde des Mitgliedstaats\nName\t:\tInstituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica\nAnschrift\t:\tAv.\nAfonso Costa, 3 — P-1949-002 Lisboa\nTelefon\t:\t(351-21) 844 22 00\nFax\t:\t(351-21) 844 22 02\nE-Mail\t:\tidrha@idrha.min-agricultura.pt\n2.\nVereinigung\n2.1\tName : APAFNA — AGRUPAMENTOS DE PRODUTORES AGRÍCOLAS E FLORESTAIS DO NORTE ALENTEJANO\nName\t:\tAPAFNA — AGRUPAMENTOS DE PRODUTORES AGRÍCOLAS E FLORESTAIS DO NORTE ALENTEJANO\n2.2\tAnschrift : Parque de Leilões de Gado de Portalegre Estrada Nacional 246, Apartado n. o 269 — P-7300-901 Portalegre Telefon : (351-245) 33 10 64 Fax : (351-245) 20 75 21 E-Mail : aadp1@iol.pt\nAnschrift\t:\tParque de Leilões de Gado de Portalegre Estrada Nacional 246, Apartado n. o 269 — P-7300-901 Portalegre\nTelefon\t:\t(351-245) 33 10 64\nFax\t:\t(351-245) 20 75 21\nE-Mail\t:\taadp1@iol.pt\n2.3\tZusammensetzung : Erzeuger\u002FVerarbeiter (X) Andere ( )\nZusammensetzung\t:\tErzeuger\u002FVerarbeiter (X) Andere ( )\n3.\nArt des Erzeugnisses Klasse 1.5 — Fette — Olivenöl\n4.\nBeschreibung der Spezifikation (Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)\n4.1 Name: „Azeites do Norte Alentejano“\n4.2 Beschreibung: Als „Azeite do Norte Alentejano“ bezeichnet wird die ölige Flüssigkeit, die mechanisch aus den Früchten der Sorten Galega, Carrasquenha, Redondil, Azeiteira oder Azeitoneira, Blanqueta oder Branquita und Cobrançosa der Art Olea europea sativa gepresst wird, nachdem sie von den Rückständen des Pflanzenwassers sowie den Teilen von Schalen, Fruchtfleisch und Steinen getrennt wurden.\nDiese Früchte müssen aus Olivenhainen in dem nachstehend beschriebenen geografischen Gebiet stammen und auch dort verarbeitet und aufgemacht werden.\nOlivenöl „Azeites do Norte Alentejano“ ist leicht dickflüssiges Öl von gelblich-grüner Farbe und fruchtigem Aroma, das eine Mindesteinstufung von 6,5 bei nativem Olivenöl extra und 6,0 bei nativem Olivenöl erreicht.\n4.3 Geografisches Gebiet: Gebiet begrenzt auf die Kreise Alandroal, Borba, Estremoz, die Gemeinden Na Sr.a de Machede, S.\nMansos, S.\nVicente do Pigeiro, S.\nMiguel de Machede und S.\nBento do Mato des Kreises Évora, die Gemeinden Luz und Mourão des Kreises Mourão, die Kreise Redondo, Reguengos de Monsaraz und Vila Viçosa des Verwaltungsbezirks Évora, die Kreise Alter do Chão, Arronches, Avis, Campo Maior, Castelo de Vide, Crato, Elvas, Fronteira, Marvão, Monforte, Nisa, Portalegre und Sousel des Verwaltungsbezirks Portalegre.\n4.4 Ursprungsnachweis: Durch Benutzung üblich geworden, insbesondere aufgrund der örtlichen kulinarischen Tradition und des seit Urzeiten bestehenden Könnens.\nZur Herstellung dieses Olivenöls können die Verarbeiter ausschließlich Oliven verwenden, die von eingetragenen Erzeugern und zugelassenen Sorten stammen.\nFür jeden von der Erzeugergemeinschaft, die für die Verwaltung der g.U. zuständig ist, zugelassenen Marktteilnehmer werden beschreibende und aktualisierte Aufzeichnungen geführt, die Angaben über die Herkunft der verwendeten Oliven, die tatsächlichen Erzeugungs-\u002FAnlieferungsbedingungen und die bestehenden technischen Bedingungen umfassen.\nIn diesen täglichen Aufzeichnungen müssen die Namen der Olivenlieferanten, die von jedem Erzeuger erhaltenen Mengen und die erzeugte Menge Olivenöl aufgeführt sein.\nDie Sorten müssen von den Olivenbauern oder ihren Vertretern (Genossenschaften) in Büchern erfasst werden.\nDie Erzeuger müssen Aufzeichnungen besitzen und auf dem neuesten Stand halten, in denen die Olivenmengen aufgeführt sind, die zur Herstellung von Olivenöl mit der g.U. „Norte Alentejano“ bestimmt sind.\n4.5 Herstellungsverfahren: Das Erzeugnis wird gewonnen, indem die aus den nachstehend angegebenen Sorten gepressten Mengen in folgendem Verhältnis gemischt werden:\nVorgeschriebene Sorte\tGalega\tMindestens 65 %\nZulässige Sorten\tAzeiteira, Blanqueta, Carrasquenha, Redondil\tHöchstens 5 %\nCobrançosa\tHöchstens 10 %",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang I","PORTUGAL","anhang-i",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3",null,"art-3",{"norm_key":32,"title":29,"slug":33},"Art. 2","art-2",[],[],false]