[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2006_514-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2006_514","zur Abweichung für das Wirtschaftsjahr 2005\u002F06 von der Verordnung (EG) Nr. 824\u002F2000 hinsichtlich der Frist für die Lieferung von Getreide zur Intervention in bestimmten Mitgliedstaaten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006R0514",6980238,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Aufgrund der günstigen Witterungsbedingungen ist die Ernte des Jahres 2005 erneut sehr reichlich ausgefallen. Dies hat im Binnenmarkt zu Preisniveaus geführt, die weit unter dem Niveau des Interventionspreises liegen. Infolgedessen wurden bereits bei Eröffnung des Interventionszeitraums im November 2005 relativ umfangreiche Mengen zur Intervention angeboten. Aufgrund des Umfangs der zur Intervention angebotenen Mengen und ihrer geografischen Streuung kann die Frist für die Lieferung dieser Mengen — der 31. März 2006 — nicht eingehalten werden. Um eine angemessene Übernahme der Angebote zu ermöglichen, sollte der Lieferzeitraum verlängert und somit von der Verordnung (EG) Nr. 824\u002F2000 abgewichen werden.","REG_2006_514 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nAufgrund der günstigen Witterungsbedingungen ist die Ernte des Jahres 2005 erneut sehr reichlich ausgefallen. Dies hat im Binnenmarkt zu Preisniveaus geführt, die weit unter dem Niveau des Interventionspreises liegen. Infolgedessen wurden bereits bei Eröffnung des Interventionszeitraums im November 2005 relativ umfangreiche Mengen zur Intervention angeboten. Aufgrund des Umfangs der zur Intervention angebotenen Mengen und ihrer geografischen Streuung kann die Frist für die Lieferung dieser Mengen — der 31. März 2006 — nicht eingehalten werden. Um eine angemessene Übernahme der Angebote zu ermöglichen, sollte der Lieferzeitraum verlängert und somit von der Verordnung (EG) Nr. 824\u002F2000 abgewichen werden.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 1","art-1",[],false]