[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_1100-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_1100","mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R1100",6981406,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Ziel der Richtlinie 92\u002F43\u002FEWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) und der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (3) ist unter anderem der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der Gewässer, in denen die Aale einen Teil ihres Lebenszyklus verbringen; es muss sichergestellt werden, dass die im Rahmen der vorliegenden Verordnung getroffenen Maßnahmen mit denen der genannten Richtlinien koordiniert sind und mit ihnen im Einklang stehen. Die Bewirtschaftungspläne für Aal sollten für die Einzugsgebiete im Sinne der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG gelten.","REG_2007_1100 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nZiel der Richtlinie 92\u002F43\u002FEWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) und der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (3) ist unter anderem der Schutz, die Erhaltung und die Verbesserung der Gewässer, in denen die Aale einen Teil ihres Lebenszyklus verbringen; es muss sichergestellt werden, dass die im Rahmen der vorliegenden Verordnung getroffenen Maßnahmen mit denen der genannten Richtlinien koordiniert sind und mit ihnen im Einklang stehen. Die Bewirtschaftungspläne für Aal sollten für die Einzugsgebiete im Sinne der Richtlinie 2000\u002F60\u002FEG gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]