[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_1569-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_1569","über die Einrichtung eines Mechanismus zur Festlegung der Gleichwertigkeit der von Drittstaatemittenten angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gemäß den Richtlinien 2003\u002F71\u002FEG und 2004\u002F109\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R1569",6983226,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","Der Vorsitzende des Europäischen Rates, der Kommissionspräsident und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben sich im April 2007 auf Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Anerkennung der US-GAAP und der IFRS in beiden Wirtschaftsräumen ohne Abstimmungsanforderung bis spätestens 2009 verständigt. Die Kommission und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission (SEC)) haben ihren Dialog im Hinblick auf die Akzeptanz der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606\u002F2002 übernommenen IFRS in den Vereinigten Staaten von Amerika fortgesetzt, wodurch Emittenten, die IFRS verwenden, von den kostspieligen Abstimmungsanforderungen befreit würden. Schritte sollten eingeleitet werden, um bis Ende 2008 vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Ländern zu treffen, an deren Börsen die Wertpapiere von EU-Unternehmen notieren. Der Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) setzt die Durchführung des gemeinsamen Arbeitsprogramms mit dem International Accounting Standards Board (IASB) im Hinblick auf die Konvergenz der GAAP Japans mit den IFRS fort. Der Accounting Standard Board of Canada (AcSB) hat einen Umsetzungsplan für die Einarbeitung der IFRS in die kanadischen GAAP ab 1. Januar 2011 veröffentlicht.","REG_2007_1569 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nDer Vorsitzende des Europäischen Rates, der Kommissionspräsident und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika haben sich im April 2007 auf Maßnahmen zur Schaffung der Voraussetzungen für eine Anerkennung der US-GAAP und der IFRS in beiden Wirtschaftsräumen ohne Abstimmungsanforderung bis spätestens 2009 verständigt. Die Kommission und die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission (SEC)) haben ihren Dialog im Hinblick auf die Akzeptanz der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606\u002F2002 übernommenen IFRS in den Vereinigten Staaten von Amerika fortgesetzt, wodurch Emittenten, die IFRS verwenden, von den kostspieligen Abstimmungsanforderungen befreit würden. Schritte sollten eingeleitet werden, um bis Ende 2008 vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Ländern zu treffen, an deren Börsen die Wertpapiere von EU-Unternehmen notieren. Der Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) setzt die Durchführung des gemeinsamen Arbeitsprogramms mit dem International Accounting Standards Board (IASB) im Hinblick auf die Konvergenz der GAAP Japans mit den IFRS fort. Der Accounting Standard Board of Canada (AcSB) hat einen Umsetzungsplan für die Einarbeitung der IFRS in die kanadischen GAAP ab 1. Januar 2011 veröffentlicht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 1","Gegenstand","art-1",[],false]