[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_184-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_184","zur Zulassung von Kaliumdiformat (Formi LHS) als Futtermittelzusatzstoff","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0184",6983388,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 (3) zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses Zusatzstoffs für Verbraucher, Anwender und Umwelt bereits festgestellt wurde und durch die vorgeschlagene neue Anwendung nicht geändert wird. Des Weiteren folgert die Behörde, dass die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie hat und die zootechnischen Parameter (mittlere tägliche Gewichtszunahme, Futter\u002FZunahme) für Ferkel (entwöhnt) und Mastschweine verbessern kann. Sie hält den vom Antragsteller vorgelegten Plan zur Überwachung nach Inverkehrbringen für angemessen. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt sie zweckdienliche Maßnahmen. Für das Gutachten wurde außerdem der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, der von dem durch die Verordnung (EG) Nr. 1831\u002F2003 eingerichteten gemeinschaftlichen Referenzlabor vorgelegt worden ist.","REG_2007_184 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 (3) zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses Zusatzstoffs für Verbraucher, Anwender und Umwelt bereits festgestellt wurde und durch die vorgeschlagene neue Anwendung nicht geändert wird. Des Weiteren folgert die Behörde, dass die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie hat und die zootechnischen Parameter (mittlere tägliche Gewichtszunahme, Futter\u002FZunahme) für Ferkel (entwöhnt) und Mastschweine verbessern kann. Sie hält den vom Antragsteller vorgelegten Plan zur Überwachung nach Inverkehrbringen für angemessen. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt sie zweckdienliche Maßnahmen. Für das Gutachten wurde außerdem der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, der von dem durch die Verordnung (EG) Nr. 1831\u002F2003 eingerichteten gemeinschaftlichen Referenzlabor vorgelegt worden ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]