[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_248-erwgr-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_248","mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0248",6983478,"ErwGr. 13","erwgr-13",null,"Erwägungsgründe","Ähnliche Maßnahmen, wie sie in der vorliegenden Verordnung zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Bulgarien und Rumänien enthalten sind, wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1419\u002F2004 der Kommission vom 4. August 2004 über die weitere Anwendung der von der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft einerseits und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien andererseits geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen sowie mit Abweichungen von den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und den Verordnungen (EG) Nr. 1266\u002F1999 des Rates und (EG) Nr. 2222\u002F2000 (8) zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen für die Beitrittsländer von 2004 erlassen. Diese Maßnahmen wurden jedoch zur Erleichterung des Übergangs von der Förderung im Rahmen des Sapard-Programms zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums erlassen und laufen somit am 30. April 2007 aus.","REG_2007_248 - Erwägungsgründe - ErwGr. 13\n\nÄhnliche Maßnahmen, wie sie in der vorliegenden Verordnung zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen mit Bulgarien und Rumänien enthalten sind, wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1419\u002F2004 der Kommission vom 4. August 2004 über die weitere Anwendung der von der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft einerseits und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien andererseits geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen sowie mit Abweichungen von den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und den Verordnungen (EG) Nr. 1266\u002F1999 des Rates und (EG) Nr. 2222\u002F2000 (8) zu den mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen für die Beitrittsländer von 2004 erlassen. Diese Maßnahmen wurden jedoch zur Erleichterung des Übergangs von der Förderung im Rahmen des Sapard-Programms zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums erlassen und laufen somit am 30. April 2007 aus.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 10","erwgr-10",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 16","erwgr-16",[],false]