[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_248-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_248","mit Maßnahmen zu den im Rahmen des Sapard-Programms geschlossenen mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen und jährlichen Finanzierungsvereinbarungen und zum Übergang von der Förderung im Rahmen von Sapard zur Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0248",6983481,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Gemäß Artikel 12 Nummer 7 von Teil A des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung wird der laut einer Konformitätsentscheidung wiedereinzuziehende Betrag vom nächsten Zahlungsantrag an die Kommission abgezogen. Gemäß Artikel 12 Absatz 8 darf der gemäß Konformitätsentscheidung einzuziehende Betrag dem Programm nicht wieder zugewiesen werden. Die Anwendung beider Bestimmungen würde dazu führen, dass der Betrag von der Sapard-Zuweisung für das Empfängerland zweimal abgezogen wird. Die Bestimmung, nach der dieser Betrag vom nächsten Zahlungsantrag an die Kommission abgezogen wird, ist daher zu streichen.","REG_2007_248 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nGemäß Artikel 12 Nummer 7 von Teil A des Anhangs der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung wird der laut einer Konformitätsentscheidung wiedereinzuziehende Betrag vom nächsten Zahlungsantrag an die Kommission abgezogen. Gemäß Artikel 12 Absatz 8 darf der gemäß Konformitätsentscheidung einzuziehende Betrag dem Programm nicht wieder zugewiesen werden. Die Anwendung beider Bestimmungen würde dazu führen, dass der Betrag von der Sapard-Zuweisung für das Empfängerland zweimal abgezogen wird. Die Bestimmung, nach der dieser Betrag vom nächsten Zahlungsantrag an die Kommission abgezogen wird, ist daher zu streichen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,40],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 1","Ende des Verpflichtungszeitraums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1268\u002F1999","art-1",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 2","Finanzierung von Sapard-Vorhaben nach Ablauf des Förderzeitraums","art-2",[],false]