[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_41-art-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_41","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0041",6983783,"Art. 15","art-15","Durchfahrt durch Gemeinschaftsgewässer","KAPITEL III FANGMÖGLICHKEITEN UND BEGLEITENDE FANGBEDINGUNGEN FÜR DRITTLANDSCHIFFE","Auf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass sie nicht ohne weiteres eingesetzt werden können:\na) Netze, Gewichte und ähnliche Geräte sind von den Scherbrettern sowie den Zug- oder Schleppkabeln und –seilen gelöst;\nb) Netze, die sich an oder über Deck befinden, sind sicher an einem Teil der Deckaufbauten festgezurrt.","REG_2007_41 - KAPITEL III FANGMÖGLICHKEITEN UND BEGLEITENDE FANGBEDINGUNGEN FÜR DRITTLANDSCHIFFE - Art. 15 Durchfahrt durch Gemeinschaftsgewässer\n\nAuf Drittlandschiffen, die Gemeinschaftsgewässer durchfahren, sind die Netze nach folgenden Bedingungen so verstaut, dass sie nicht ohne weiteres eingesetzt werden können:\na) Netze, Gewichte und ähnliche Geräte sind von den Scherbrettern sowie den Zug- oder Schleppkabeln und –seilen gelöst;\nb) Netze, die sich an oder über Deck befinden, sind sicher an einem Teil der Deckaufbauten festgezurrt.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14","Geografische Einschränkungen","art-14",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 13","Genehmigung","art-13",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 12","Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen","art-12",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 16","Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen","art-16",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 17","Lizenzen und begleitende Bedingungen","art-17",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 18","Färöer","art-18",[],false]