[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_41-erwgr-34-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_41","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0041",6983765,"ErwGr. 34","erwgr-34",null,"Erwägungsgründe","Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Bestandserhaltungsmaßnahmen angenommen, wonach bestimmte Gebiete zum Schutz empfindlicher Tiefseelebensräume ab 1. Januar 2007 gesperrt sind, zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten oder unregulierten Fischfangs (IUU) Umladungen auf See im Regelungsbereich verboten sind, eine vorübergehende Kontrollregelung zur Änderung der Interimregelung im Anhang zum SEAFO-Übereinkommen gilt, die Bestandserhaltungsmaßnahmen der Jahrestagung 2005 hierin aufgenommen werden und zur Verringerung der unbeabsichtigten Tötung von Seevögeln beim Fischfang technische Maßnahmen einzuhalten sind. Diese Maßnahmen sind für die Gemeinschaft verbindlich und sollten daher durchgeführt werden.","REG_2007_41 - Erwägungsgründe - ErwGr. 34\n\nDie Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Bestandserhaltungsmaßnahmen angenommen, wonach bestimmte Gebiete zum Schutz empfindlicher Tiefseelebensräume ab 1. Januar 2007 gesperrt sind, zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten oder unregulierten Fischfangs (IUU) Umladungen auf See im Regelungsbereich verboten sind, eine vorübergehende Kontrollregelung zur Änderung der Interimregelung im Anhang zum SEAFO-Übereinkommen gilt, die Bestandserhaltungsmaßnahmen der Jahrestagung 2005 hierin aufgenommen werden und zur Verringerung der unbeabsichtigten Tötung von Seevögeln beim Fischfang technische Maßnahmen einzuhalten sind. Diese Maßnahmen sind für die Gemeinschaft verbindlich und sollten daher durchgeführt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 32","erwgr-32",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 31","erwgr-31",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 37","erwgr-37",[],false]