[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_458-art-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_458","über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0458",6984325,"Art. 3","art-3","Anwendungsbereich des Systems",null,"(1) Die Statistiken im Zusammenhang mit dem ESSOSS-Kernsystem decken die Finanzströme im Bereich der Ausgaben und Einnahmen des Sozialschutzes ab. Diese Daten werden auf der Ebene der Sozialschutzsysteme übermittelt. Für jedes System werden nach Maßgabe der ESSOSS-Klassifikation detaillierte Ausgaben und Einnahmen vorgelegt. Die — im Rahmen der quantitativen Daten nach Systemen und Einzelleistungen — im Zusammenhang mit der aggregierten Klassifikation zu übermittelnden Daten, die Vorlage von Daten und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 1 festgelegt. Die — im Rahmen der qualitativen Informationen nach Systemen und Einzelleistungen — behandelten Themen, die Vorlage von Daten, die Aktualisierung der qualitativen Informationen und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 2 festgelegt. Das erste Jahr, für das Daten erhoben werden, ist das Jahr 2008.\n(2) Das ESSOSS-Kernsystem wird um Module zur Abdeckung zusätzlicher statistischer Informationen über Rentenempfänger und Nettosozialschutzleistungen erweitert.","REG_2007_458 - Art. 3 Anwendungsbereich des Systems\n\n(1) Die Statistiken im Zusammenhang mit dem ESSOSS-Kernsystem decken die Finanzströme im Bereich der Ausgaben und Einnahmen des Sozialschutzes ab. Diese Daten werden auf der Ebene der Sozialschutzsysteme übermittelt. Für jedes System werden nach Maßgabe der ESSOSS-Klassifikation detaillierte Ausgaben und Einnahmen vorgelegt. Die — im Rahmen der quantitativen Daten nach Systemen und Einzelleistungen — im Zusammenhang mit der aggregierten Klassifikation zu übermittelnden Daten, die Vorlage von Daten und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 1 festgelegt. Die — im Rahmen der qualitativen Informationen nach Systemen und Einzelleistungen — behandelten Themen, die Vorlage von Daten, die Aktualisierung der qualitativen Informationen und die Verbreitung sind in Anhang I Nummer 2 festgelegt. Das erste Jahr, für das Daten erhoben werden, ist das Jahr 2008.\n(2) Das ESSOSS-Kernsystem wird um Module zur Abdeckung zusätzlicher statistischer Informationen über Rentenempfänger und Nettosozialschutzleistungen erweitert.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 1","Gegenstand","art-1",{"norm_key":32,"title":18,"slug":33},"ErwGr. 12","erwgr-12",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 4","Modul Rentenempfänger","art-4",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 5","Modul Nettosozialschutzleistungen","art-5",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 6","Datenquellen","art-6",[],false]