[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_643-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_643","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 41\u002F2007 hinsichtlich des von der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände des Atlantiks empfohlenen Wiederauffüllungsplans für Roten Thun","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0643",6984977,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Für den Wiederaufbau der Bestände sieht der Wiederauffüllungsplan der ICCAT eine schrittweise Verringerung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) von 2007 bis 2010, Einschränkungen der Fangmöglichkeiten in bestimmten Gebieten und während bestimmter Zeiträume, neue Mindestgrößen für Roten Thun, Maßnahmen für die Sport- und Freizeitfischerei sowie Kontrollmaßnahmen und die Anwendung der gemeinsamen internationalen Inspektionsregelung der ICCAT zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Plans vor.\nAls Beitrag zur Erhaltung der Bestände von Rotem Thun sind ab 2007 bis zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Durchführung mehrjähriger Maßnahmen zum Wiederaufbau der Bestände von Rotem Thun Sondermaßnahmen durchzuführen.","REG_2007_643 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nFür den Wiederaufbau der Bestände sieht der Wiederauffüllungsplan der ICCAT eine schrittweise Verringerung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) von 2007 bis 2010, Einschränkungen der Fangmöglichkeiten in bestimmten Gebieten und während bestimmter Zeiträume, neue Mindestgrößen für Roten Thun, Maßnahmen für die Sport- und Freizeitfischerei sowie Kontrollmaßnahmen und die Anwendung der gemeinsamen internationalen Inspektionsregelung der ICCAT zur Sicherstellung der Wirksamkeit des Plans vor.\nAls Beitrag zur Erhaltung der Bestände von Rotem Thun sind ab 2007 bis zur Annahme einer Verordnung des Rates zur Durchführung mehrjähriger Maßnahmen zum Wiederaufbau der Bestände von Rotem Thun Sondermaßnahmen durchzuführen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]