[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_718-art-158-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_718","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085\u002F2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0718",6985446,"Art. 158","art-158","Auswahl der Vorhaben","KAPITEL III Durchführung","(1) Alle Vorhaben, die keine Großprojekte sind und die von Endempfängern durchgeführt werden, bei denen es sich nicht um einzelstaatliche öffentliche Stellen handelt, werden mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die Auswahlkriterien werden von der operativen Struktur ausgearbeitet und zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.\n(2) Die operative Struktur setzt für jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Auswahlausschuss ein, der die Vorschläge prüft und auswählt und der operativen Struktur eine Empfehlung unterbreitet. Die operative Struktur entscheidet, ob sie das Ergebnis des Auswahlverfahrens genehmigt, und begründet ihre Entscheidung. Die Zusammensetzung des Auswahlausschusses und seine Arbeitsweise werden in der einschlägigen Finanzierungsvereinbarung festgelegt.","REG_2007_718 - KAPITEL III Durchführung - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften - Art. 158 Auswahl der Vorhaben\n\n(1) Alle Vorhaben, die keine Großprojekte sind und die von Endempfängern durchgeführt werden, bei denen es sich nicht um einzelstaatliche öffentliche Stellen handelt, werden mit Hilfe von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt. Die Auswahlkriterien werden von der operativen Struktur ausgearbeitet und zusammen mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.\n(2) Die operative Struktur setzt für jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Auswahlausschuss ein, der die Vorschläge prüft und auswählt und der operativen Struktur eine Empfehlung unterbreitet. Die operative Struktur entscheidet, ob sie das Ergebnis des Auswahlverfahrens genehmigt, und begründet ihre Entscheidung. Die Zusammensetzung des Auswahlausschusses und seine Arbeitsweise werden in der einschlägigen Finanzierungsvereinbarung festgelegt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 157","Großprojekte im Rahmen der Komponente Regionale Entwicklung","art-157",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 156","Änderung der operativen Programme","art-156",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 155","Operative Programme","art-155",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 159","Finanztechnische Instrumente","art-159",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 160","Zahlungen","art-160",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 161","Zulässigkeit des Zahlungsantrags","art-161",[],false]