[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_718-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_718","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085\u002F2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0718",6985306,"Art. 18","art-18","Dezentrale Mittelverwaltung ohne Ex-ante-Kontrollen durch die Kommission","KAPITEL II Verwaltungs- und Kontrollsysteme","(1) Die dezentrale Mittelverwaltung ohne Ex-ante-Kontrollen durch die Kommission ist das Ziel für die Durchführung aller IPA-Komponenten, soweit die Hilfe nach Artikel 10 dezentral durchgeführt wird. Der Zeitplan für die Verwirklichung dieses Ziels kann je nach IPA-Komponente unterschiedlich sein.\n(2) Bevor die Kommission auf die in der Entscheidung der Kommission zur Übertragung der Verwaltungsbefugnisse festgelegten Ex-ante-Kontrollen verzichtet, vergewissert sie sich, dass das betreffende Verwaltungs- und Kontrollsystem im Einklang mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften und einzelstaatlichen Vorschriften reibungslos funktioniert.\n(3) Die Kommission überwacht insbesondere die Umsetzung der nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c in der Finanzierungsvereinbarung enthaltenen Wegskizze durch das begünstigte Land, in der vorgesehen sein kann, dass auf die verschiedenen Arten der Ex-ante-Kontrollen schrittweise verzichtet wird.\n(4) Die Kommission trägt den von dem begünstigten Land in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnissen in geeigneter Weise Rechnung, insbesondere bei der Leistung der Hilfe und in den Verhandlungen.","REG_2007_718 - KAPITEL II Verwaltungs- und Kontrollsysteme - Abschnitt 1 Dezentrale Mittelverwaltung Akkreditierung und Übertragung der Verwaltungsbefugnisse - Art. 18 Dezentrale Mittelverwaltung ohne Ex-ante-Kontrollen durch die Kommission\n\n(1) Die dezentrale Mittelverwaltung ohne Ex-ante-Kontrollen durch die Kommission ist das Ziel für die Durchführung aller IPA-Komponenten, soweit die Hilfe nach Artikel 10 dezentral durchgeführt wird. Der Zeitplan für die Verwirklichung dieses Ziels kann je nach IPA-Komponente unterschiedlich sein.\n(2) Bevor die Kommission auf die in der Entscheidung der Kommission zur Übertragung der Verwaltungsbefugnisse festgelegten Ex-ante-Kontrollen verzichtet, vergewissert sie sich, dass das betreffende Verwaltungs- und Kontrollsystem im Einklang mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften und einzelstaatlichen Vorschriften reibungslos funktioniert.\n(3) Die Kommission überwacht insbesondere die Umsetzung der nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c in der Finanzierungsvereinbarung enthaltenen Wegskizze durch das begünstigte Land, in der vorgesehen sein kann, dass auf die verschiedenen Arten der Ex-ante-Kontrollen schrittweise verzichtet wird.\n(4) Die Kommission trägt den von dem begünstigten Land in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnissen in geeigneter Weise Rechnung, insbesondere bei der Leistung der Hilfe und in den Verhandlungen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 Dezentrale Mittelverwaltung Akkreditierung und Übertragung der Verwaltungsbefugnisse",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 17","Aussetzung oder Widerruf der Übertragung der Verwaltungsbefugnisse","art-17",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 16","Aussetzung oder Widerruf der Akkreditierung der operativen Strukturen","art-16",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 15","Aussetzung oder Widerruf der Akkreditierung des nationalen Anweisungsbefugten und des nationalen Fonds","art-15",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 19","Betrugsbekämpfungsmaßnahmen","art-19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 20","Prüfpfad","art-20",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 21","Benennung","art-21",[],false]