[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_718-art-56-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_718","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1085\u002F2006 des Rates zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0718",6985344,"Art. 56","art-56","Abschluss eines Programms","KAPITEL IV Finanzmanagement","(1) Ein Programm ist abgeschlossen, wenn alle mit diesem Programm finanzierten Aufträge und Zuschüsse abgeschlossen sind.\n(2) Wenn ein abschließender Zahlungsantrag eingegangen ist, gilt ein Auftrag oder ein Zuschuss als abgeschlossen, wenn eine der in Artikel 47 Absatz 1 genannten Handlungen vorgenommen wird.\n(3) Der Abschluss eines Auftrags oder eines Zuschusses lässt das Recht der Kommission unberührt, zu einem späteren Zeitpunkt eine Finanzkorrektur vorzunehmen.","REG_2007_718 - KAPITEL IV Finanzmanagement - Abschnitt 3 Vorschriften für die zentrale und die gemeinsame Mittelverwaltung - Art. 56 Abschluss eines Programms\n\n(1) Ein Programm ist abgeschlossen, wenn alle mit diesem Programm finanzierten Aufträge und Zuschüsse abgeschlossen sind.\n(2) Wenn ein abschließender Zahlungsantrag eingegangen ist, gilt ein Auftrag oder ein Zuschuss als abgeschlossen, wenn eine der in Artikel 47 Absatz 1 genannten Handlungen vorgenommen wird.\n(3) Der Abschluss eines Auftrags oder eines Zuschusses lässt das Recht der Kommission unberührt, zu einem späteren Zeitpunkt eine Finanzkorrektur vorzunehmen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 3 Vorschriften für die zentrale und die gemeinsame Mittelverwaltung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 55","Zahlungen","art-55",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 54","Wiederverwendung des Beitrag der Gemeinschaft","art-54",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 53","Rückzahlung","art-53",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 57","Evaluierung","art-57",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 58","Monitoring im Falle der dezentralen Mittelverwaltung","art-58",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 59","Sektorale Monitoringausschüsse im Falle der dezentralen Mittelverwaltung","art-59",[],false]