[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2007_737-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2007_737","zur Festlegung des Verfahrens für die Erneuerung der Aufnahme einer ersten Gruppe von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG des Rates und zur Erstellung der Liste dieser Wirkstoffe","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007R0737",6985607,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Die eingereichten Unterlagen sollten neue Daten zu den Wirkstoffen und neue Risikobewertungen enthalten, damit den Änderungen der Anforderungen an die Daten gemäß den Anhängen II und III der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG entsprochen wird sowie den Änderungen der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse, seit der Wirkstoff erstmals in Anhang I der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG aufgenommen wurde, wie in Leitfäden der Kommissionsdienststellen und den entsprechenden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Pflanzenausschusses (SCP) oder der Behörde wiedergegeben. Aus dem Spektrum der Anwendungszwecke, für die der Antrag gestellt wird, sollte das repräsentative Anwendungsmuster hervorgehen. Der Hersteller sollte auf der Grundlage der vorgelegten Daten nachweisen, dass die Anforderungen der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG hinsichtlich der in Artikel 5 genannten Kriterien bei einer oder mehreren Zubereitungen erfüllt werden können.","REG_2007_737 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nDie eingereichten Unterlagen sollten neue Daten zu den Wirkstoffen und neue Risikobewertungen enthalten, damit den Änderungen der Anforderungen an die Daten gemäß den Anhängen II und III der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG entsprochen wird sowie den Änderungen der wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse, seit der Wirkstoff erstmals in Anhang I der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG aufgenommen wurde, wie in Leitfäden der Kommissionsdienststellen und den entsprechenden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Pflanzenausschusses (SCP) oder der Behörde wiedergegeben. Aus dem Spektrum der Anwendungszwecke, für die der Antrag gestellt wird, sollte das repräsentative Anwendungsmuster hervorgehen. Der Hersteller sollte auf der Grundlage der vorgelegten Daten nachweisen, dass die Anforderungen der Richtlinie 91\u002F414\u002FEWG hinsichtlich der in Artikel 5 genannten Kriterien bei einer oder mehreren Zubereitungen erfüllt werden können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]