[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2008_1339-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2008_1339","zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008R1339",6988999,"Art. 9","art-9","Befugnisse des Vorstands",null,"Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:\na) Ernennung und erforderlichenfalls Entlassung des Direktors gemäß Artikel 10 Absatz 5;\nb) Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor;\nc) Annahme des Jahresarbeitsprogramms der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 12;\nd) Erstellung eines jährlichen Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben für die Stiftung und Übermittlung dieses Voranschlags an die Kommission;\ne) Annahme des vorläufigen Stellenplans und des endgültigen Haushaltsplans der Stiftung nach Abschluss des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 16;\nf) Annahme des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung gemäß dem in Artikel 13 festgelegten Verfahren und Übermittlung dieses Berichts an die Organe und die Mitgliedstaaten;\ng) Annahme der Geschäftsordnung der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde;\nh) Annahme der Finanzregelung für die Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 19;\ni) Annahme der Verfahren für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049\u002F2001 gemäß Artikel 4 der vorliegenden Verordnung.","REG_2008_1339 - Art. 9 Befugnisse des Vorstands\n\nDer Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:\na) Ernennung und erforderlichenfalls Entlassung des Direktors gemäß Artikel 10 Absatz 5;\nb) Ausübung der Disziplinargewalt über den Direktor;\nc) Annahme des Jahresarbeitsprogramms der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 12;\nd) Erstellung eines jährlichen Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben für die Stiftung und Übermittlung dieses Voranschlags an die Kommission;\ne) Annahme des vorläufigen Stellenplans und des endgültigen Haushaltsplans der Stiftung nach Abschluss des jährlichen Haushaltsverfahrens gemäß Artikel 16;\nf) Annahme des jährlichen Tätigkeitsberichts der Stiftung gemäß dem in Artikel 13 festgelegten Verfahren und Übermittlung dieses Berichts an die Organe und die Mitgliedstaaten;\ng) Annahme der Geschäftsordnung der Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde;\nh) Annahme der Finanzregelung für die Stiftung auf Grundlage eines vom Direktor unterbreiteten Entwurfs, nachdem die Stellungnahme der Kommission eingeholt wurde, gemäß Artikel 19;\ni) Annahme der Verfahren für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049\u002F2001 gemäß Artikel 4 der vorliegenden Verordnung.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 8","Abstimmungsregeln und Aufgaben des Vorsitzes","art-8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 7","Vorstand","art-7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 6","Rechtsbehelfe","art-6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 10","Direktor","art-10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 11","Öffentliches Interesse und Unabhängigkeit","art-11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 12","Jahresarbeitsprogramm","art-12",[],false]