[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2008_338-erwgr-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2008_338","zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008R0338",6989856,"ErwGr. 12","erwgr-12",null,"Erwägungsgründe","Um den betroffenen Fischern Sicherheit hinsichtlich des Umfangs ihrer Quote für den Dorschfang in der Ostsee für das Jahr 2008 zu bieten und eine Gefährdung der Bestände zu vermeiden, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass über Senkungen dieser Quoten für 2008 so früh wie möglich in der Fangsaison entschieden wird. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren —","REG_2008_338 - Erwägungsgründe - ErwGr. 12\n\nUm den betroffenen Fischern Sicherheit hinsichtlich des Umfangs ihrer Quote für den Dorschfang in der Ostsee für das Jahr 2008 zu bieten und eine Gefährdung der Bestände zu vermeiden, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass über Senkungen dieser Quoten für 2008 so früh wie möglich in der Fangsaison entschieden wird. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit ist es unerlässlich, eine Ausnahme von der Sechswochenfrist nach Abschnitt I Nummer 3 des dem Vertrag über die Europäische Union und den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften beigefügten Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zu gewähren —",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 9","erwgr-9",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 1","art-1",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 2","art-2",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 3","art-3",[],false]