[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2008_60-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2008_60","zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 327\u002F98 hinsichtlich der Aufteilung der Teilzeiträume eines Einfuhrzollkontingents für vollständig geschliffenen oder halbgeschliffenen Reis im Jahr 2008","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008R0060",6992164,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Da die Vereinigten Staaten von Amerika zu den üblichen Reislieferanten der Gemeinschaft gehören, ist dafür zu sorgen, dass die Einfuhren von Reis mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika möglichst bald wieder in normalem Umfang aufgenommen werden können. Hierzu ist es erforderlich, die Aufteilung der Teilzeiträume für das Gesamteinfuhrkontingent von 63 000 Tonnen vollständig geschliffenem oder halbgeschliffenem Reis für 2008 zu ändern, für das Kontingent von Reis mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika einen zusätzlichen Teilzeitraum im Februar des Jahres 2008 vorzusehen und innerhalb dieses Kontingents von den Teilzeiträumen der Monate April und Juli 2008 eine ausreichende Menge auf den Teilzeitraum des Monats Februar 2008 zu übertragen, um das oben genannte Ziel zu erreichen, ohne die Lage auf dem Gemeinschaftsmarkt und die Einfuhren aus anderen Ursprungsländern zu stören und ohne die jährliche Gesamtmenge dieses Kontingents in Höhe von 38 721 Tonnen zu überschreiten.","REG_2008_60 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDa die Vereinigten Staaten von Amerika zu den üblichen Reislieferanten der Gemeinschaft gehören, ist dafür zu sorgen, dass die Einfuhren von Reis mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika möglichst bald wieder in normalem Umfang aufgenommen werden können. Hierzu ist es erforderlich, die Aufteilung der Teilzeiträume für das Gesamteinfuhrkontingent von 63 000 Tonnen vollständig geschliffenem oder halbgeschliffenem Reis für 2008 zu ändern, für das Kontingent von Reis mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika einen zusätzlichen Teilzeitraum im Februar des Jahres 2008 vorzusehen und innerhalb dieses Kontingents von den Teilzeiträumen der Monate April und Juli 2008 eine ausreichende Menge auf den Teilzeitraum des Monats Februar 2008 zu übertragen, um das oben genannte Ziel zu erreichen, ohne die Lage auf dem Gemeinschaftsmarkt und die Einfuhren aus anderen Ursprungsländern zu stören und ohne die jährliche Gesamtmenge dieses Kontingents in Höhe von 38 721 Tonnen zu überschreiten.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]