[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2008_717-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2008_717","zur Festlegung eines Verfahrens der gemeinschaftlichen Verwaltung mengenmäßiger Kontingente","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008R0717",6992585,"Art. 9","art-9",null,"KAPITEL II SPEZIFISCHE REGELN FÜR DIE EINZELNEN VERWALTUNGSMETHODEN","Die Kommission prüft gleichzeitig die Angaben der Mitgliedstaaten und setzt die Mengenkriterien, nach denen den Anträgen der traditionellen Ein- oder Ausführer stattgegeben werden muss, wie folgt fest:\na) Übersteigt die Summe aller Anträge der traditionellen Ein- oder Ausführer die ihnen vorbehaltene Menge nicht, so wird sämtlichen Anträgen stattgegeben;\nb) übersteigt die Summe aller Anträge der traditionellen Ein- oder Ausführer die ihnen vorbehaltene Menge, so wird diesen Anträgen entsprechend dem Anteil des einzelnen Ein- oder Ausführers an der gesamten Ein- oder Ausfuhrmenge des Bezugszeitraums stattgegeben;\nc) führt die Anwendung dieses Mengenkriteriums dazu, dass die zugeteilten Mengen höher sind als die beantragten Mengen, so werden die überschüssigen Mengen nach dem Verfahren des Artikels 14 neu aufgeteilt","REG_2008_717 - KAPITEL II SPEZIFISCHE REGELN FÜR DIE EINZELNEN VERWALTUNGSMETHODEN - ABSCHNITT A Aufteilung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme - Art. 9\n\nDie Kommission prüft gleichzeitig die Angaben der Mitgliedstaaten und setzt die Mengenkriterien, nach denen den Anträgen der traditionellen Ein- oder Ausführer stattgegeben werden muss, wie folgt fest:\na) Übersteigt die Summe aller Anträge der traditionellen Ein- oder Ausführer die ihnen vorbehaltene Menge nicht, so wird sämtlichen Anträgen stattgegeben;\nb) übersteigt die Summe aller Anträge der traditionellen Ein- oder Ausführer die ihnen vorbehaltene Menge, so wird diesen Anträgen entsprechend dem Anteil des einzelnen Ein- oder Ausführers an der gesamten Ein- oder Ausfuhrmenge des Bezugszeitraums stattgegeben;\nc) führt die Anwendung dieses Mengenkriteriums dazu, dass die zugeteilten Mengen höher sind als die beantragten Mengen, so werden die überschüssigen Mengen nach dem Verfahren des Artikels 14 neu aufgeteilt",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT A Aufteilung unter Berücksichtigung der traditionellen Handelsströme",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 8","art-8",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 7","art-7",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 6","art-6",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 10","art-10",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 11","art-11",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 12","art-12",[],false]