[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2008_889-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2008_889","mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834\u002F2007 des Rates über die ökologische\u002Fbiologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen\u002Fbiologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen\u002Fbiologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008R0889",6994266,"Art. 18","art-18","Umgang mit Tieren","KAPITEL 2 Tierische Erzeugung","(1) Eingriffe wie das Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen, das Kupieren von Schwänzen, das Abkneifen von Zähnen, das Stutzen der Schnäbel und Enthornung dürfen in der ökologischen\u002Fbiologischen Tierhaltung nicht routinemäßig durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen oder wenn sie der Verbesserung der Gesundheit, des Befindens oder der Hygienebedingungen der Tiere dienen, können einige dieser Eingriffe von der zuständigen Behörde jedoch fallweise genehmigt werden. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs- und\u002Foder Schmerzmittel verabreicht werden und der Eingriff nur im geeigneten Alter und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.\n(2) Die operative Kastration ist zulässig, um die Qualität der Erzeugnisse zu gewährleisten und traditionellen Produktionspraktiken Rechnung zu tragen, allerdings nur unter den in Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgegebenen Bedingungen.\n(3) Verstümmelungen wie das Beschneiden der Flügel von Weiseln sind verboten.\n(4) Beim Ver- und Entladen von Tieren dürfen keine elektrischen Treibhilfen verwendet werden. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel vor und während der Beförderung ist verboten.","REG_2008_889 - KAPITEL 2 Tierische Erzeugung - Abschnitt 2 Unterbringung der Tiere und Haltungspraktiken - Art. 18 Umgang mit Tieren\n\n(1) Eingriffe wie das Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen, das Kupieren von Schwänzen, das Abkneifen von Zähnen, das Stutzen der Schnäbel und Enthornung dürfen in der ökologischen\u002Fbiologischen Tierhaltung nicht routinemäßig durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen oder wenn sie der Verbesserung der Gesundheit, des Befindens oder der Hygienebedingungen der Tiere dienen, können einige dieser Eingriffe von der zuständigen Behörde jedoch fallweise genehmigt werden. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs- und\u002Foder Schmerzmittel verabreicht werden und der Eingriff nur im geeigneten Alter und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.\n(2) Die operative Kastration ist zulässig, um die Qualität der Erzeugnisse zu gewährleisten und traditionellen Produktionspraktiken Rechnung zu tragen, allerdings nur unter den in Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgegebenen Bedingungen.\n(3) Verstümmelungen wie das Beschneiden der Flügel von Weiseln sind verboten.\n(4) Beim Ver- und Entladen von Tieren dürfen keine elektrischen Treibhilfen verwendet werden. Die Verabreichung allopathischer Beruhigungsmittel vor und während der Beförderung ist verboten.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Unterbringung der Tiere und Haltungspraktiken",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 17","Gleichzeitige Haltung ökologischer\u002Fbiologischer und nichtökologischer\u002Fnichtbiologischer Tiere","art-17",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 16","Verbot der flächenunabhängigen Tierhaltung","art-16",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 15","Besatzdichte","art-15",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 19","Futtermittel aus eigenem Betrieb oder aus anderen ökologischen\u002Fbiologischen Betrieben","art-19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 20","Futtermittel zur Deckung des ernährungsphysiologischen Bedarfs der Tiere","art-20",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 21","Umstellungsfuttermittel","art-21",[],false]