[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1007-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1007","über den Handel mit Robbenerzeugnissen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1007",6994612,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Robben sind fühlende Wesen, die Schmerzen, Qualen, Angst und andere Formen von Leiden empfinden können. In seiner Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (3) hat das Europäische Parlament die Kommission ersucht, unverzüglich den Entwurf einer Verordnung zu erarbeiten, in der die Ein- und Ausfuhr und der Verkauf sämtlicher Produkte aus Sattel- und Mützenrobben untersagt werden. In seiner Entschließung vom 12. Oktober 2006 zum Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 (4) hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein völliges Verbot der Einfuhr von Robbenerzeugnissen vorzulegen. In ihrer Empfehlung 1776 (2006) vom 17. November 2006 zur Robbenjagd hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats empfohlen, die Mitgliedstaaten des Europarats, die Robbenjagd betreiben, aufzufordern, alle grausamen Jagdmethoden, die keine Gewähr für einen schmerzlosen, unverzüglich eintretenden Tod bieten, sowie das Betäuben von Tieren mit Instrumenten wie Spitzhacken (Hakapiks), Keulen und Schusswaffen zu verbieten und Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, den Handel mit Robbenerzeugnissen zu verbieten.","REG_2009_1007 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nRobben sind fühlende Wesen, die Schmerzen, Qualen, Angst und andere Formen von Leiden empfinden können. In seiner Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (3) hat das Europäische Parlament die Kommission ersucht, unverzüglich den Entwurf einer Verordnung zu erarbeiten, in der die Ein- und Ausfuhr und der Verkauf sämtlicher Produkte aus Sattel- und Mützenrobben untersagt werden. In seiner Entschließung vom 12. Oktober 2006 zum Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 (4) hat das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein völliges Verbot der Einfuhr von Robbenerzeugnissen vorzulegen. In ihrer Empfehlung 1776 (2006) vom 17. November 2006 zur Robbenjagd hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats empfohlen, die Mitgliedstaaten des Europarats, die Robbenjagd betreiben, aufzufordern, alle grausamen Jagdmethoden, die keine Gewähr für einen schmerzlosen, unverzüglich eintretenden Tod bieten, sowie das Betäuben von Tieren mit Instrumenten wie Spitzhacken (Hakapiks), Keulen und Schusswaffen zu verbieten und Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, den Handel mit Robbenerzeugnissen zu verbieten.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]