[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1069-art-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1069","mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1069",6995202,"Art. 12","art-12","Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1","KAPITEL II Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte","Material der Kategorie 1 ist\na) als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung, oder ii) nach Verarbeitung, durch Drucksterilisation auf Anordnung der zuständigen Behörde, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen ist;\nb) durch Mitverbrennung zu verwerten oder zu beseitigen, wenn es sich bei dem Material der Kategorie 1 um Abfall handelt: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung, oder ii) nach Verarbeitung, durch Drucksterilisation auf Anordnung der zuständigen Behörde, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen ist;\nc) sofern es sich um Material der Kategorie 1 außer dem in Artikel 8 Buchstabe a Ziffern i und ii genannten Material handelt, durch Drucksterilisation zu beseitigen, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen und in einer genehmigten Deponie zu vergraben ist;\nd) sofern es sich um Material der Kategorie 1 gemäß Artikel 8 Buchstabe f handelt, durch Vergraben in einer genehmigten Deponie zu beseitigen;\ne) als Brennstoff zu verwenden mit oder ohne vorherige Verarbeitung oder\nf) zur Herstellung von Folgeprodukten gemäß Artikel 33, 34 und 36 zu verwenden und gemäß diesen Artikeln in Verkehr zu bringen.","REG_2009_1069 - KAPITEL II Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte - Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung - Art. 12 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1\n\nMaterial der Kategorie 1 ist\na) als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung, oder ii) nach Verarbeitung, durch Drucksterilisation auf Anordnung der zuständigen Behörde, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen ist;\nb) durch Mitverbrennung zu verwerten oder zu beseitigen, wenn es sich bei dem Material der Kategorie 1 um Abfall handelt: i) unmittelbar ohne vorherige Verarbeitung, oder ii) nach Verarbeitung, durch Drucksterilisation auf Anordnung der zuständigen Behörde, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen ist;\nc) sofern es sich um Material der Kategorie 1 außer dem in Artikel 8 Buchstabe a Ziffern i und ii genannten Material handelt, durch Drucksterilisation zu beseitigen, wobei das entstandene Material dauerhaft zu kennzeichnen und in einer genehmigten Deponie zu vergraben ist;\nd) sofern es sich um Material der Kategorie 1 gemäß Artikel 8 Buchstabe f handelt, durch Vergraben in einer genehmigten Deponie zu beseitigen;\ne) als Brennstoff zu verwenden mit oder ohne vorherige Verarbeitung oder\nf) zur Herstellung von Folgeprodukten gemäß Artikel 33, 34 und 36 zu verwenden und gemäß diesen Artikeln in Verkehr zu bringen.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 11","Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung","art-11",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 10","Material der Kategorie 3","art-10",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 9","Material der Kategorie 2","art-9",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 13","Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2","art-13",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 14","Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3","art-14",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 15","Durchführungsmaßnahmen","art-15",[],false]