[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1069-erwgr-21-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1069","mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1069",6995138,"ErwGr. 21","erwgr-21",null,"Erwägungsgründe","Es ist wichtig den Ausgangspunkt im Lebenszyklus tierischer Nebenprodukte festzulegen, ab dem die Anforderungen dieser Verordnung gelten. Sobald ein Produkt zu einem tierischen Nebenprodukt geworden ist, sollte es nicht wieder in die Nahrungskette gelangen. Besondere Umstände gelten für die Behandlung bestimmter Rohstoffe, wie Häute, die in Anlagen oder Betrieben behandelt werden, die gleichzeitig in die Nahrungskette und die Kette tierischer Nebenprodukte integriert sind. In diesen Fällen sollten die notwendigen Maßnahmen durch Trennung ergriffen werden, um potenzielle Risiken für die Lebensmittelkette zu mildern, die sich aus einer Kreuzkontamination ergeben können. Für andere Anlagen sollten risikobasierte Bedingungen festgelegt werden, um eine Kreuzkontamination zu verhindern, insbesondere durch die Trennung zwischen der Kette tierischer Nebenprodukte und der Lebensmittelkette.","REG_2009_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 21\n\nEs ist wichtig den Ausgangspunkt im Lebenszyklus tierischer Nebenprodukte festzulegen, ab dem die Anforderungen dieser Verordnung gelten. Sobald ein Produkt zu einem tierischen Nebenprodukt geworden ist, sollte es nicht wieder in die Nahrungskette gelangen. Besondere Umstände gelten für die Behandlung bestimmter Rohstoffe, wie Häute, die in Anlagen oder Betrieben behandelt werden, die gleichzeitig in die Nahrungskette und die Kette tierischer Nebenprodukte integriert sind. In diesen Fällen sollten die notwendigen Maßnahmen durch Trennung ergriffen werden, um potenzielle Risiken für die Lebensmittelkette zu mildern, die sich aus einer Kreuzkontamination ergeben können. Für andere Anlagen sollten risikobasierte Bedingungen festgelegt werden, um eine Kreuzkontamination zu verhindern, insbesondere durch die Trennung zwischen der Kette tierischer Nebenprodukte und der Lebensmittelkette.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 18","erwgr-18",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 24","erwgr-24",[],false]