[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1069-erwgr-37-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1069","mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1069",6995154,"ErwGr. 37","erwgr-37",null,"Erwägungsgründe","Damit sichergestellt wird, dass innerhalb eines Betriebs oder einer Anlage die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden, ist ein System von Eigenkontrollen erforderlich. Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Durchführung ihrer amtlichen Kontrollen die ordnungsgemäße Durchführung von Eigenkontrollen. In bestimmten Betrieben oder Anlagen sollten Eigenkontrollen im Rahmen eines auf den HACCP-Grundsätzen (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points) beruhenden Systems in Anlagen durchgeführt werden. Die HACCP-Grundsätze sollten auf den Erfahrungen bei deren Umsetzung gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Lebens- und Futtermittelhygiene beruhen. In diesem Zusammenhang könnten nationale Leitlinien für eine gute Praxis als ein nützliches Instrument für die die praktische Umsetzung der HACCP-Grundsätze und anderer Aspekte der vorliegenden Verordnung dienen.","REG_2009_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 37\n\nDamit sichergestellt wird, dass innerhalb eines Betriebs oder einer Anlage die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden, ist ein System von Eigenkontrollen erforderlich. Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Durchführung ihrer amtlichen Kontrollen die ordnungsgemäße Durchführung von Eigenkontrollen. In bestimmten Betrieben oder Anlagen sollten Eigenkontrollen im Rahmen eines auf den HACCP-Grundsätzen (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points) beruhenden Systems in Anlagen durchgeführt werden. Die HACCP-Grundsätze sollten auf den Erfahrungen bei deren Umsetzung gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Lebens- und Futtermittelhygiene beruhen. In diesem Zusammenhang könnten nationale Leitlinien für eine gute Praxis als ein nützliches Instrument für die die praktische Umsetzung der HACCP-Grundsätze und anderer Aspekte der vorliegenden Verordnung dienen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 34","erwgr-34",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 40","erwgr-40",[],false]