[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1069-erwgr-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1069","mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1069",6995161,"ErwGr. 44","erwgr-44",null,"Erwägungsgründe","In Entwicklung befindliche neuartige Technologien eröffnen nützliche Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus tierischen Nebenprodukten und zu deren sicheren Beseitigung. Eine sichere Beseitigung kann durch eine Kombination von Methoden für die sichere Einschließung tierischer Nebenprodukte vor Ort mit den bewährten Beseitigungsmethoden und durch eine Kombination zulässiger Verarbeitungsparameter mit neuen positiv bewerteten Normen erfolgen. Damit dem einschlägigen Fortschritt in Wissenschaft und Technik Rechnung getragen wird, sollten derartige Technologien in der gesamten Gemeinschaft als alternative Methoden zur Beseitigung oder Verwendung tierischer Nebenprodukte zugelassen werden. Hat eine Einzelperson eine Technologie entwickelt, so sollte die EFSA einen Antrag, den die zuständige Behörde geprüft hat, vor der Erteilung einer derartigen Zulassung nachprüfen, um sicherzustellen, dass das Potenzial der Technologie, Risiken zu verringern, bewertet wird und dass die Rechte einzelner, einschließlich der Vertraulichkeit betrieblicher Informationen, gewahrt bleiben. Im Hinblick auf die Beratung von Antragstellern sollte ein Standardformat für die Antragstellung angenommen werden. Da dieses Dokument nur indikativ ist, sollte es nach dem Beratungsverfahren in Zusammenarbeit mit EFSA angenommen werden.","REG_2009_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 44\n\nIn Entwicklung befindliche neuartige Technologien eröffnen nützliche Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus tierischen Nebenprodukten und zu deren sicheren Beseitigung. Eine sichere Beseitigung kann durch eine Kombination von Methoden für die sichere Einschließung tierischer Nebenprodukte vor Ort mit den bewährten Beseitigungsmethoden und durch eine Kombination zulässiger Verarbeitungsparameter mit neuen positiv bewerteten Normen erfolgen. Damit dem einschlägigen Fortschritt in Wissenschaft und Technik Rechnung getragen wird, sollten derartige Technologien in der gesamten Gemeinschaft als alternative Methoden zur Beseitigung oder Verwendung tierischer Nebenprodukte zugelassen werden. Hat eine Einzelperson eine Technologie entwickelt, so sollte die EFSA einen Antrag, den die zuständige Behörde geprüft hat, vor der Erteilung einer derartigen Zulassung nachprüfen, um sicherzustellen, dass das Potenzial der Technologie, Risiken zu verringern, bewertet wird und dass die Rechte einzelner, einschließlich der Vertraulichkeit betrieblicher Informationen, gewahrt bleiben. Im Hinblick auf die Beratung von Antragstellern sollte ein Standardformat für die Antragstellung angenommen werden. Da dieses Dokument nur indikativ ist, sollte es nach dem Beratungsverfahren in Zusammenarbeit mit EFSA angenommen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 43","erwgr-43",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 42","erwgr-42",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 41","erwgr-41",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 45","erwgr-45",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 46","erwgr-46",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 47","erwgr-47",[],false]