[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1069-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1069","mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1069",6995125,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","In der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 wurden tierische Nebenprodukte je nach Risiko in drei Kategorien eingeteilt. Gemäß der Verordnung müssen die Unternehmer tierische Nebenprodukte unterschiedlicher Kategorien voneinander getrennt aufbewahren, falls sie tierische Nebenprodukte nutzen wollen, die kein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen, insbesondere dann, wenn solche Produkte aus für den menschlichen Verzehr geeignetem Material gewonnen werden. Mit der genannten Verordnung wurde auch der Grundsatz eingeführt, dass Material mit hohem Risiko nicht an Nutztiere und aus Tieren gewonnenes Material nicht an Tiere derselben Art verfüttert werden soll. Gemäß der genannten Verordnung darf in die Futtermittelkette nur Material von Tieren gelangen, die einer Veterinäruntersuchung unterzogen wurden. Zusätzlich werden in der Verordnung Verarbeitungsnormen festgelegt, die die Verringerung von Risiken gewährleisten.","REG_2009_1069 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nIn der Verordnung (EG) Nr. 1774\u002F2002 wurden tierische Nebenprodukte je nach Risiko in drei Kategorien eingeteilt. Gemäß der Verordnung müssen die Unternehmer tierische Nebenprodukte unterschiedlicher Kategorien voneinander getrennt aufbewahren, falls sie tierische Nebenprodukte nutzen wollen, die kein ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen, insbesondere dann, wenn solche Produkte aus für den menschlichen Verzehr geeignetem Material gewonnen werden. Mit der genannten Verordnung wurde auch der Grundsatz eingeführt, dass Material mit hohem Risiko nicht an Nutztiere und aus Tieren gewonnenes Material nicht an Tiere derselben Art verfüttert werden soll. Gemäß der genannten Verordnung darf in die Futtermittelkette nur Material von Tieren gelangen, die einer Veterinäruntersuchung unterzogen wurden. Zusätzlich werden in der Verordnung Verarbeitungsnormen festgelegt, die die Verringerung von Risiken gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]