[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_1221-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":40,"is_thin":41},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_1221","über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761\u002F2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001\u002F681\u002FEG und 2006\u002F193\u002FEG","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R1221",6996544,"Anhang I","anhang-i","UMWELTPRÜFUNG","Anhänge","Die Umweltprüfung deckt folgende Bereiche ab:\n1.\nErfassung der geltenden Umweltvorschriften Zusätzlich zur Aufstellung einer Liste der geltenden Rechtsvorschriften gibt die Organisation auch an, wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, dass sie die verschiedenen Vorschriften einhält.\n2.\nErfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben und die gegebenenfalls qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, und Erstellung eines Verzeichnisses der als bedeutend ausgewiesenen Aspekte.\nBei der Beurteilung der Bedeutung eines Umweltaspekts berücksichtigt die Organisation Folgendes: i) Umweltgefährdungspotenzial, ii) Anfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt, iii) Ausmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen, iv) Vorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen, v) Bedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation. a) Direkte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.\nAlle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.\nDie direkten Umweltaspekte betreffen u. a. i) Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen; ii) Emissionen in die Atmosphäre; iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer; iv) Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen; v) Nutzung und Kontaminierung von Böden; vi) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie); vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten; viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.); ix) Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen); x) Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten; xi) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. b) Indirekte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in gewissem Maße von der Organisation, die die EMAS-Registrierung anstrebt, beeinflusst werden.\nFür nichtindustrielle Organisationen wie Kommunalbehörden oder Finanzinstitute ist es wesentlich, dass sie auch die Umweltaspekte berücksichtigen, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit zusammenhängen.\nEin Verzeichnis, das sich auf die Umweltaspekte des Standorts und der Einrichtungen einer Organisation beschränkt, reicht nicht aus.\nDie indirekten Umweltaspekte betreffen u. a. i) produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung\u002FEntsorgung von Abfall); ii) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen; iii) neue Märkte; iv) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.\nB.\nTransport- oder Gaststättengewerbe); v) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen; vi) Zusammensetzung des Produktangebots; vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.\nOrganisationen müssen nachweisen können, dass die bedeutenden Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsverfahren ermittelt wurden und bedeutende Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, im Managementsystem berücksichtigt wurden.\nDie Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen.\nBei diesen indirekten Umweltaspekten sollte die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen getroffen werden können.\ni)\tUmweltgefährdungspotenzial,\nii)\tAnfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt,\niii)\tAusmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen,\niv)\tVorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen,\nv)\tBedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation.\na)\tDirekte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.\nAlle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.\nDie direkten Umweltaspekte betreffen u. a. i) Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen; ii) Emissionen in die Atmosphäre; iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer; iv) Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen; v) Nutzung und Kontaminierung von Böden; vi) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie); vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten; viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.); ix) Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen); x) Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten; xi) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.\ni)\tRechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen;\nii)\tEmissionen in die Atmosphäre;\niii)\tEin- und Ableitungen in Gewässer;\niv)\tErzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen;\nv)\tNutzung und Kontaminierung von Böden;\nvi)\tNutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie);\nvii)\tNutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten;\nviii)\tlokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.);\nix)\tVerkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen);\nx)\tRisiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten;\nxi)\tAuswirkungen auf die biologische Vielfalt.\nb)\tIndirekte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in gewissem Maße von der Organisation, die die EMAS-Registrierung anstrebt, beeinflusst werden.\nFür nichtindustrielle Organisationen wie Kommunalbehörden oder Finanzinstitute ist es wesentlich, dass sie auch die Umweltaspekte berücksichtigen, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit zusammenhängen.\nEin Verzeichnis, das sich auf die Umweltaspekte des Standorts und der Einrichtungen einer Organisation beschränkt, reicht nicht aus.\nDie indirekten Umweltaspekte betreffen u. a. i) produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung\u002FEntsorgung von Abfall); ii) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen; iii) neue Märkte; iv) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.\nB.\nTransport- oder Gaststättengewerbe); v) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen; vi) Zusammensetzung des Produktangebots; vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.\nOrganisationen müssen nachweisen können, dass die bedeutenden Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsverfahren ermittelt wurden und bedeutende Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, im Managementsystem berücksichtigt wurden.\nDie Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen.\nBei diesen indirekten Umweltaspekten sollte die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen getroffen werden können.\ni)\tproduktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung\u002FEntsorgung von Abfall);\nii)\tKapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen;\niii)\tneue Märkte;\niv)\tAuswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.\nB.\nTransport- oder Gaststättengewerbe);\nv)\tVerwaltungs- und Planungsentscheidungen;\nvi)\tZusammensetzung des Produktangebots;\nvii)\tUmweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.\n3.\nBeschreibung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen Die Organisation muss Kriterien festlegen, anhand deren die Bedeutung der Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen beurteilt wird, um zu bestimmen, welche davon bedeutende Umweltauswirkungen haben.\nDie von einer Organisation festgelegten Kriterien sollten den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Rechnung tragen, umfassend und nachvollziehbar sein, unabhängig nachgeprüft werden können und veröffentlicht werden.\nBei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltaspekte einer Organisation kann u. a.\nFolgendes berücksichtigt werden: a) Informationen über den Zustand der Umwelt, um festzustellen, welche Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Umweltauswirkungen haben können; b) die vorhandenen Daten der Organisation über den Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle und Emissionen im Hinblick auf das damit verbundene Umweltrisiko; c) Standpunkte der interessierten Kreise; d) geregelte Umwelttätigkeiten der Organisation; e) Beschaffungstätigkeiten; f) Design, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kundendienst, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung der Produkte der Organisation; g) Tätigkeiten der Organisation mit den signifikantesten Umweltkosten und Umweltnutzen.\nBei der Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten geht die Organisation nicht nur von den normalen Betriebsbedingungen aus, sondern berücksichtigt auch die Bedingungen bei Aufnahme bzw.\nAbschluss der Tätigkeiten sowie Notfallsituationen, mit denen realistischerweise gerechnet werden muss.\nBerücksichtigt werden vergangene, laufende und geplante Tätigkeiten.\na)\tInformationen über den Zustand der Umwelt, um festzustellen, welche Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Umweltauswirkungen haben können;\nb)\tdie vorhandenen Daten der Organisation über den Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle und Emissionen im Hinblick auf das damit verbundene Umweltrisiko;\nc)\tStandpunkte der interessierten Kreise;\nd)\tgeregelte Umwelttätigkeiten der Organisation;\ne)\tBeschaffungstätigkeiten;\nf)\tDesign, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kundendienst, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung der Produkte der Organisation;\ng)\tTätigkeiten der Organisation mit den signifikantesten Umweltkosten und Umweltnutzen.\n4.\nPrüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des Umweltmanagements\n5.\nBewertung der Reaktionen auf frühere Vorfälle","REG_2009_1221 - Anhänge - Anhang I UMWELTPRÜFUNG [1\u002F3]\n\nDie Umweltprüfung deckt folgende Bereiche ab:\n1.\nErfassung der geltenden Umweltvorschriften Zusätzlich zur Aufstellung einer Liste der geltenden Rechtsvorschriften gibt die Organisation auch an, wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, dass sie die verschiedenen Vorschriften einhält.\n2.\nErfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben und die gegebenenfalls qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, und Erstellung eines Verzeichnisses der als bedeutend ausgewiesenen Aspekte.\nBei der Beurteilung der Bedeutung eines Umweltaspekts berücksichtigt die Organisation Folgendes: i) Umweltgefährdungspotenzial, ii) Anfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt, iii) Ausmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen, iv) Vorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen, v) Bedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation. a) Direkte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.\nAlle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.\nDie direkten Umweltaspekte betreffen u. a. i) Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen; ii) Emissionen in die Atmosphäre; iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer; iv) Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen; v) Nutzung und Kontaminierung von Böden; vi) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie); vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten; viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.); ix) Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen); x) Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten; xi) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. b) Indirekte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in gewissem Maße von der Organisation, die die EMAS-Registrierung anstrebt, beeinflusst werden.\nFür nichtindustrielle Organisationen wie Kommunalbehörden oder Finanzinstitute ist es wesentlich, dass sie auch die Umweltaspekte berücksichtigen, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit zusammenhängen.\nEin Verzeichnis, das sich auf die Umweltaspekte des Standorts und der Einrichtungen einer Organisation beschränkt, reicht nicht aus.\nDie indirekten Umweltaspekte betreffen u. a. i) produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung\u002FEntsorgung von Abfall); ii) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen; iii) neue Märkte; iv) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.\nB.\nTransport- oder Gaststättengewerbe); v) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen; vi) Zusammensetzung des Produktangebots; vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.\nOrganisationen müssen nachweisen können, dass die bedeutenden Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsverfahren ermittelt wurden und bedeutende Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, im Managementsystem berücksichtigt wurden.\nDie Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen.\nBei diesen indirekten Umweltaspekten sollte die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen getroffen werden können.\ni)\tUmweltgefährdungspotenzial,\nii)\tAnfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt,\niii)\tAusmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen,\niv)\tVorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen,\nv)\tBedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation.\na)\tDirekte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.\nAlle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 52","Inkrafttreten","art-52",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 51","Aufhebung und Übergangsbestimmungen","art-51",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 50","Überarbeitung","art-50",[36],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang II","Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen","anhang-ii",[],false]