[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_296-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_296","mit Durchführungsbestimmungen für die administrative Unterstützung bei der im Rahmen der Kontingentierungsregelung vorgenommenen Ausfuhr von bestimmtem Käse, dem bei der Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika eine besondere Behandlung zugute kommen kann","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R0296",6998408,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich darin, alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit die Verwaltung dieses Kontingents seine volle Ausnutzung ermöglicht. Erfahrungsgemäß sollte die Verwaltungszusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika verstärkt werden, damit die volle Ausnutzung des Kontingents für Käse gemeinschaftlichen Ursprungs gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck muss die betreffende Käsesorte von einer Bescheinigung begleitet sein, die von den zuständigen Behörden in der Gemeinschaft auszustellen ist.","REG_2009_296 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDie Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich darin, alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, damit die Verwaltung dieses Kontingents seine volle Ausnutzung ermöglicht. Erfahrungsgemäß sollte die Verwaltungszusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika verstärkt werden, damit die volle Ausnutzung des Kontingents für Käse gemeinschaftlichen Ursprungs gewährleistet werden kann. Zu diesem Zweck muss die betreffende Käsesorte von einer Bescheinigung begleitet sein, die von den zuständigen Behörden in der Gemeinschaft auszustellen ist.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 1","art-1",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 2","art-2",[],false]