[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2009_951-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2009_951","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533\u002F98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009R0951",7002545,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533\u002F98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt werden kann und um sicherzustellen, dass die EZB weiterhin über statistische Daten der erforderlichen Qualität im Hinblick auf den gesamten Aufgabenbereich des ESZB verfügen kann, ist es unerlässlich, den Umfang der Berichtspflichten gemäß der genannten Verordnung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist nicht nur auf die Erfüllung der Aufgaben des ESZB und auf dessen Unabhängigkeit zu achten, sondern auch auf die in dieser Verordnung festgelegten statistischen Grundsätze.","REG_2009_951 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nDamit die Verordnung (EG) Nr. 2533\u002F98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt werden kann und um sicherzustellen, dass die EZB weiterhin über statistische Daten der erforderlichen Qualität im Hinblick auf den gesamten Aufgabenbereich des ESZB verfügen kann, ist es unerlässlich, den Umfang der Berichtspflichten gemäß der genannten Verordnung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist nicht nur auf die Erfüllung der Aufgaben des ESZB und auf dessen Unabhängigkeit zu achten, sondern auch auf die in dieser Verordnung festgelegten statistischen Grundsätze.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]