[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_248-erwgr-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_248","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484\u002F95 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung der zusätzlichen Einfuhrzölle und zur Festsetzung der repräsentativen Preise in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin und der Verordnung (EG) Nr. 504\u002F2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Regelung über die Erhebung eines zusätzlichen Einfuhrzolls auf Milch und Milcherzeugnisse","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0248",13364158,"ErwGr. 4","erwgr-4",null,"Erwägungsgründe","In Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1484\u002F95 und in Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 504\u002F2007 sind die Fristen festgelegt, in denen der Einführer nachweisen muss, dass die Sendung zu Bedingungen abgesetzt wurde, die die Richtigkeit des cif-Einfuhrpreises bestätigen. In der Praxis haben sich das Verfahren für die Einfuhr der Erzeugnisse und ihr Verkauf im Rahmen der Regelung stark verändert. Während früher ein einziger Marktteilnehmer den Kauf im Drittland, die Überführung in den freien Verkehr und den Absatz in der Gemeinschaft abwickelte, sind an diesen Vorgängen heutzutage mehrere Marktteilnehmer beteiligt, so dass diese Fristen oft nicht eingehalten werden können. Daher sind die Fristen zu verlängern.","REG_2010_248 - Erwägungsgründe - ErwGr. 4\n\nIn Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1484\u002F95 und in Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 504\u002F2007 sind die Fristen festgelegt, in denen der Einführer nachweisen muss, dass die Sendung zu Bedingungen abgesetzt wurde, die die Richtigkeit des cif-Einfuhrpreises bestätigen. In der Praxis haben sich das Verfahren für die Einfuhr der Erzeugnisse und ihr Verkauf im Rahmen der Regelung stark verändert. Während früher ein einziger Marktteilnehmer den Kauf im Drittland, die Überführung in den freien Verkehr und den Absatz in der Gemeinschaft abwickelte, sind an diesen Vorgängen heutzutage mehrere Marktteilnehmer beteiligt, so dass diese Fristen oft nicht eingehalten werden können. Daher sind die Fristen zu verlängern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 1","erwgr-1",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 1","art-1",[],false]