[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_255-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_255","zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Verkehrsflussregelung im Flugverkehr","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0255",7005940,"Art. 5","art-5","Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der zentralen ATFM-Stelle",null,"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentrale ATFM-Stelle\na) die Auswirkungen auf die Gesamtleistung des EATMN im Wege der Planung, Koordinierung und Durchführung von ATFM-Maßnahmen optimiert;\nb) Betreiber bei der Festlegung von ATFM-Maßnahmen konsultiert;\nc) die wirksame Durchführung von ATFM-Maßnahmen zusammen mit örtlichen ATFM-Stellen gewährleistet;\nd) in Abstimmung mit örtlichen ATFM-Stellen alternative Streckenführungen ermittelt, um überlastete Bereiche zu vermeiden oder zu entlasten, wobei den Auswirkungen auf die Gesamtleistung des EATMN Rechnung zu tragen ist;\ne) für diejenigen Flüge eine Änderung der Streckenführung anbietet, die zu einer Optimierung der Auswirkungen von Buchstabe d führt;\nf) den Betreibern und ATS-Stellen zeitnah Informationen zur ATFM zur Verfügung stellt, unter anderem zu i) geplanten ATFM-Maßnahmen; ii) den Auswirkungen von ATFM-Maßnahmen auf Startzeiten und das Flugprofil einzelner Flüge;\ng) die Häufigkeit der Nichteinreichung von Flugdurchführungsplänen und der Einreichung mehrfacher Flugdurchführungspläne überwacht;\nh) einen Flugdurchführungsplan aussetzt, wenn unter Berücksichtigung der Zeittoleranz die ATFM-Startzeitnische nicht eingehalten werden kann und eine neue geschätzte Zeit für den Rollbeginn nicht bekannt ist;\ni) die Zahl der nach Artikel 4 Absatz 5 gewährten Ausnahmen überwacht.","REG_2010_255 - Art. 5 Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der zentralen ATFM-Stelle\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zentrale ATFM-Stelle\na) die Auswirkungen auf die Gesamtleistung des EATMN im Wege der Planung, Koordinierung und Durchführung von ATFM-Maßnahmen optimiert;\nb) Betreiber bei der Festlegung von ATFM-Maßnahmen konsultiert;\nc) die wirksame Durchführung von ATFM-Maßnahmen zusammen mit örtlichen ATFM-Stellen gewährleistet;\nd) in Abstimmung mit örtlichen ATFM-Stellen alternative Streckenführungen ermittelt, um überlastete Bereiche zu vermeiden oder zu entlasten, wobei den Auswirkungen auf die Gesamtleistung des EATMN Rechnung zu tragen ist;\ne) für diejenigen Flüge eine Änderung der Streckenführung anbietet, die zu einer Optimierung der Auswirkungen von Buchstabe d führt;\nf) den Betreibern und ATS-Stellen zeitnah Informationen zur ATFM zur Verfügung stellt, unter anderem zu i) geplanten ATFM-Maßnahmen; ii) den Auswirkungen von ATFM-Maßnahmen auf Startzeiten und das Flugprofil einzelner Flüge;\ng) die Häufigkeit der Nichteinreichung von Flugdurchführungsplänen und der Einreichung mehrfacher Flugdurchführungspläne überwacht;\nh) einen Flugdurchführungsplan aussetzt, wenn unter Berücksichtigung der Zeittoleranz die ATFM-Startzeitnische nicht eingehalten werden kann und eine neue geschätzte Zeit für den Rollbeginn nicht bekannt ist;\ni) die Zahl der nach Artikel 4 Absatz 5 gewährten Ausnahmen überwacht.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Rahmen für die Verkehrsflussregelung","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Allgemeine Verpflichtungen der ATS-Stellen","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Allgemeine Verpflichtungen der Betreiber","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Allgemeine Verpflichtungen des Leitungsorgans eines Flughafens","art-8",[],false]