[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_265-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_265","zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562\u002F2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0265",7006018,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Zur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten, sollte mit dieser Verordnung der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Aufenthaltstiteln und Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von den den Schengen-Besitzstand vollständig anwendenden Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt ausgedehnt werden. Ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt sollte somit im Hinblick auf den freien Personenverkehr des Inhabers des Visums im Schengen-Gebiet die gleiche Wirkung haben wie ein Aufenthaltstitel.","REG_2010_265 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nZur Überwindung der Probleme von Drittstaatsangehörigen, die sich aufgrund eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat aufhalten, sollte mit dieser Verordnung der Grundsatz der Gleichwertigkeit von Aufenthaltstiteln und Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von den den Schengen-Besitzstand vollständig anwendenden Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, auf Visa für den längerfristigen Aufenthalt ausgedehnt werden. Ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt sollte somit im Hinblick auf den freien Personenverkehr des Inhabers des Visums im Schengen-Gebiet die gleiche Wirkung haben wie ein Aufenthaltstitel.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]