[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_583-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_583","zur Durchführung der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die wesentlichen Informationen für den Anleger und die Bedingungen, die einzuhalten sind, wenn die wesentlichen Informationen für den Anleger oder der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung gestellt werden","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0583",7007690,"Anhang I","anhang-i","ANFORDERUNGEN AN DIE DARSTELLUNG DES SYNTHETISCHEN INDIKATORS","Anhänge","1. Der synthetische Indikator stuft den Fonds auf der Grundlage seiner Aufzeichnungen über die frühere Volatilität in einer Skala von 1 bis 7 ein.\n2. Diese Skala wird als eine Folge von Kategorien dargestellt, die in Gesamtzahlen in aufsteigender Reihenfolge von 1 bis 7 von links nach rechts auszuweisen sind und das Risiko- und Ertragsniveau vom niedrigsten zum höchsten Wert repräsentieren.\n3. In der Skala sollte klar gestellt werden, dass niedrige Risiken potenziell zu niedrigeren Erträgen und hohe Risiken potenziell zu höheren Erträgen führen.\n4. Die Kategorie, in die ein OGAW fällt, ist klar und deutlich anzugeben.\n5. Für eine Unterscheidung der Bestandteile der Skala dürfen keine Farben verwendet werden.","REG_2010_583 - Anhänge - Anhang I ANFORDERUNGEN AN DIE DARSTELLUNG DES SYNTHETISCHEN INDIKATORS\n\n1. Der synthetische Indikator stuft den Fonds auf der Grundlage seiner Aufzeichnungen über die frühere Volatilität in einer Skala von 1 bis 7 ein.\n2. Diese Skala wird als eine Folge von Kategorien dargestellt, die in Gesamtzahlen in aufsteigender Reihenfolge von 1 bis 7 von links nach rechts auszuweisen sind und das Risiko- und Ertragsniveau vom niedrigsten zum höchsten Wert repräsentieren.\n3. In der Skala sollte klar gestellt werden, dass niedrige Risiken potenziell zu niedrigeren Erträgen und hohe Risiken potenziell zu höheren Erträgen führen.\n4. Die Kategorie, in die ein OGAW fällt, ist klar und deutlich anzugeben.\n5. Für eine Unterscheidung der Bestandteile der Skala dürfen keine Farben verwendet werden.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 39","Inkrafttreten","art-39",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 38","Bedingungen für die Vorlage des Dokuments mit wesentlichen Informationen für den Anleger oder eines Prospekts auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website","art-38",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 37","Länge","art-37",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang II","KOSTENAUFSTELLUNG","anhang-ii",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang III","DARSTELLUNG DER ANGABEN ÜBER DIE FRÜHEREN WERTENTWICKLUNGEN","anhang-iii",[],false]