[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_801-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":38,"is_thin":39},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_801","zur Durchführung von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009\u002F16\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Flaggenstaat-Kriterien","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0801",7008607,"Art. 2","art-2","Leistung eines Flaggenstaates anhand des IMO-Auditsystems",null,"Das in Anhang I Teil I.1 Buchstabe c Ziffer iii der Richtlinie 2009\u002F16\u002FEG genannte Leistungskriterium, das erfüllt sein muss, damit ein Schiff als weniger risikobehaftet eingestuft werden kann, gilt als erfüllt, wenn die Kommission vom Flaggenstaat eine schriftliche Bestätigung darüber erhält, dass ein abschließender Auditbericht vorliegt und gegebenenfalls ein Plan für Korrekturmaßnahmen übermittelt wurde. Vor dem 17. Juni 2009 durchgeführte Audits werden ebenfalls berücksichtigt.","REG_2010_801 - Art. 2 Leistung eines Flaggenstaates anhand des IMO-Auditsystems\n\nDas in Anhang I Teil I.1 Buchstabe c Ziffer iii der Richtlinie 2009\u002F16\u002FEG genannte Leistungskriterium, das erfüllt sein muss, damit ein Schiff als weniger risikobehaftet eingestuft werden kann, gilt als erfüllt, wenn die Kommission vom Flaggenstaat eine schriftliche Bestätigung darüber erhält, dass ein abschließender Auditbericht vorliegt und gegebenenfalls ein Plan für Korrekturmaßnahmen übermittelt wurde. Vor dem 17. Juni 2009 durchgeführte Audits werden ebenfalls berücksichtigt.",{},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 1","Einteilung der Flaggenstaaten auf der Grundlage der Festhaltequoten","art-1",{"norm_key":28,"title":18,"slug":29},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":31,"title":18,"slug":32},"ErwGr. 3","erwgr-3",[34],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 3","Inkrafttreten und Anwendung","art-3",[],false]