[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2010_995-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2010_995","über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010R0995",7009816,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Die Anstrengungen der Länder, die mit der Union ein FLEGT-VPA geschlossen haben, und die in diese Abkommen aufgenommenen Grundsätze, insbesondere was die Definition von legal erzeugtem Holz anbelangt, sollten anerkannt werden, und es sollte weiter unterstützt werden, dass Länder FLEGT-VPA abschließen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems nur im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften geschlagenes Holz und aus solchem Holz hergestellte Holzerzeugnisse in die Union ausgeführt werden dürfen. Daher sollte das in den Holzerzeugnissen, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 2173\u002F2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (4) aufgeführt sind und aus den in Anhang I derselben Verordnung genannten Partnerländern stammen, enthaltene Holz als legal geschlagen gelten, sofern diese Holzerzeugnisse der genannten Verordnung und etwaigen Durchführungsbestimmungen entsprechen.","REG_2010_995 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nDie Anstrengungen der Länder, die mit der Union ein FLEGT-VPA geschlossen haben, und die in diese Abkommen aufgenommenen Grundsätze, insbesondere was die Definition von legal erzeugtem Holz anbelangt, sollten anerkannt werden, und es sollte weiter unterstützt werden, dass Länder FLEGT-VPA abschließen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen des FLEGT-Genehmigungssystems nur im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften geschlagenes Holz und aus solchem Holz hergestellte Holzerzeugnisse in die Union ausgeführt werden dürfen. Daher sollte das in den Holzerzeugnissen, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 2173\u002F2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (4) aufgeführt sind und aus den in Anhang I derselben Verordnung genannten Partnerländern stammen, enthaltene Holz als legal geschlagen gelten, sofern diese Holzerzeugnisse der genannten Verordnung und etwaigen Durchführungsbestimmungen entsprechen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]