[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1007-erwgr-15-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1007","über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73\u002F44\u002FEWG des Rates und der Richtlinien 96\u002F73\u002FEG und 2008\u002F121\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1007",7010509,"ErwGr. 15","erwgr-15",null,"Erwägungsgründe","Es ist notwendig, Verfahren für die Probeentnahme und die Analyse von Textilerzeugnissen vorzusehen, um jede Möglichkeit von Beanstandungen der angewandten Verfahren auszuschließen. In den Mitgliedstaaten sollten für die amtlichen Tests zur Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen aus binären und ternären Fasergemischen einheitliche Methoden sowohl zur Vorbehandlung der Probe als auch zu ihrer quantitativen Analyse angewandt werden. Um diese Verordnung zu vereinfachen und die darin festgelegten einheitlichen Verfahren an den technischen Fortschritt anzupassen, ist es zweckmäßig, dass diese Verfahren zu harmonisierten Normen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission den Übergang vom derzeitigen System, das auf in dieser Verordnung geregelten Verfahren beruht, zu einem harmonisierten System, das auf Normen beruht, bewerkstelligen. Die Anwendung einheitlicher Analyseverfahren für Textilerzeugnisse aus binären und ternären Gemischen wird den freien Warenverkehr dieser Erzeugnisse erleichtern und somit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern.","REG_2011_1007 - Erwägungsgründe - ErwGr. 15\n\nEs ist notwendig, Verfahren für die Probeentnahme und die Analyse von Textilerzeugnissen vorzusehen, um jede Möglichkeit von Beanstandungen der angewandten Verfahren auszuschließen. In den Mitgliedstaaten sollten für die amtlichen Tests zur Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen aus binären und ternären Fasergemischen einheitliche Methoden sowohl zur Vorbehandlung der Probe als auch zu ihrer quantitativen Analyse angewandt werden. Um diese Verordnung zu vereinfachen und die darin festgelegten einheitlichen Verfahren an den technischen Fortschritt anzupassen, ist es zweckmäßig, dass diese Verfahren zu harmonisierten Normen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission den Übergang vom derzeitigen System, das auf in dieser Verordnung geregelten Verfahren beruht, zu einem harmonisierten System, das auf Normen beruht, bewerkstelligen. Die Anwendung einheitlicher Analyseverfahren für Textilerzeugnisse aus binären und ternären Gemischen wird den freien Warenverkehr dieser Erzeugnisse erleichtern und somit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 12","erwgr-12",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 18","erwgr-18",[],false]